Herausgabe KFB an RSV
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Im KFB hat doch bereits eine Anrechnung der GG stattgefunden. Wenn die ausgeurteilte GG nicht ausreicht, um den SB des Mandanten abzudecken, dann steht dem Mandanten - wie Du richtig schreibst - auch ein Teil des festgesetzten Betrages zu und von daher kann eine Herausgabe des KFB nicht erfolgen. Allenfalls kann eine Teilumschreibung auf die RSV erfolgen, wie Adora Belle oben schon erwähnt hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.