Also offiziell bezieht er Leistungen vom JobCenter. Wir wissen aber, er früher auf Messen war und auch über seine HP gehandelt hat. Wir gehen also davon aus, dass er noch schwarz handelt mit den Tieren.mücki hat geschrieben:Kann man die Schlangen denn überhaupt pfänden? Wenn er damit handelt, beraubt man ihn doch mit der Pfändung seiner Verdienstgrundlage (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Unsere GVín hat übrigens auch keine Ahnung . Ist ja auch nicht alltäglich. Nächste Woche hat sie Gruppensitzung mit anderen GV´s und will sich da mal informieren. Ich werde berichten.