Hallo,
wird die Gebühr für den Mahnbescheid auf die Gebühr für die Zwangsvollstreckung angerechnet?
In dem Vergütungsverzeichnis steht unter der Gebühr 3305 VV "die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet". Ich würde das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht als nachfolgenden Rechtsstreit sehen und die Gebühr fürs Mahnverfahren daher nicht anrechnen. Wie sieht Ihr das?
Vielen Dank im Voraus
Anrechnung de Gebühr 3305 VV auf die Gebühr 3309 VV RVG
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Nein, die Zwangsvollstreckung ist kein Rechtsstreit.
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Jede ZV-Maßnahme ist gebührenrechtlich ein eigenständiges Verfahren, deshalb ist auch hier die 3309 in voller Höhe unabhängig vom Mahnverfahren angefallen.
Liebe Grüße