Weiterführung ZV aus PFüb nach erbrachter Sicherheitsleistun

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Minimaus
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#1

22.03.2018, 15:52

Hallo,

nachdem der Pfüb im Raum war, erging noch ein Urteil, in welchem die ZV nur noch fortgefürht werden durfte, wenn Sicherheitsleistung erbracht wird.

Kollegin hat den Pfüb dann komplett zurückgenommen. Wir haben Sicherheit hinterlegt, haben jetzt den Schein und wollen jetzt wieder den Pfüb beantragen.

hätten wir nicht anders vorgehen müssen? Die Pfändung aufrecht erhalten und die Überweisung zurücknehmen?
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paralegal6
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#2

22.03.2018, 17:26

Ist jetzt im nachhinein auch egal, ;) aber nein, hätte man nicht zwingend zurücknehmen müssen wenn man hinterlegt und nachweist.
Vgl
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 69960.html
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Minimaus
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#3

22.03.2018, 17:58

hmm... Was hat das mit § 753 zu tun?
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