Hallo,
nachdem der Pfüb im Raum war, erging noch ein Urteil, in welchem die ZV nur noch fortgefürht werden durfte, wenn Sicherheitsleistung erbracht wird.
Kollegin hat den Pfüb dann komplett zurückgenommen. Wir haben Sicherheit hinterlegt, haben jetzt den Schein und wollen jetzt wieder den Pfüb beantragen.
hätten wir nicht anders vorgehen müssen? Die Pfändung aufrecht erhalten und die Überweisung zurücknehmen?
Weiterführung ZV aus PFüb nach erbrachter Sicherheitsleistun
- paralegal6
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Ist jetzt im nachhinein auch egal, aber nein, hätte man nicht zwingend zurücknehmen müssen wenn man hinterlegt und nachweist.
Vgl
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 69960.html
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https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 69960.html