Nette GVZ in Berlin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

21.03.2018, 15:56

Liebe Alle,

wir haben ein Mandant, da werfen ASt und AG mit einstweiligen Verfügungen nur so um sich. Für Zustellungen Raum Berlin würde ich gern mit einer/em netten GVZ zusammenarbeiten. Wer hat gute Erfahrungen gemacht und kann mir hierzu einen Tipp geben bzw. mir jemanden empfehlen? Einfach auch, um mal gute Auskünfte zu erhalten. Die Gerichtsvollzieherstellen in Berlin (AG Charlottenburg und Schöneberg) gaben unterschiedliche telefonische Auskünfte.....

Danke!
LG
renofix
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
DKB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 284
Registriert: 20.04.2016, 00:16
Beruf: Justizfachwirt

#2

21.03.2018, 19:54

Üblicherweise ist die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher im Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieherverteilerstelle geregelt. Dort ist genau festgelegt, wie weit der Bezirk eines Gerichtsvollziehers reicht. Bei uns z. B. wechselt die Zuständigkeit für die Eilzustellungen monatlich und gilt dann in diesem Zeitraum unabhängig von der sonstigen Zuständigkeit für den gesamten AG-Bezirk.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#3

22.03.2018, 08:07

DKB hat geschrieben:Üblicherweise ist die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher im Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieherverteilerstelle geregelt. Dort ist genau festgelegt, wie weit der Bezirk eines Gerichtsvollziehers reicht. Bei uns z. B. wechselt die Zuständigkeit für die Eilzustellungen monatlich und gilt dann in diesem Zeitraum unabhängig von der sonstigen Zuständigkeit für den gesamten AG-Bezirk.
:zustimm

Ich würde nach dem zuständigen Gerichtsvollzieher fragen und ich habe in Berlin in den letzten Jahren keinen einzigen GVZ erlebt, der nicht auf Zack und wirklich nett war. Ganz im Gegenteil: Ich glaube, hier gibt es nur noch nette GVZ. Wenn Du den zuständigen hast, kannst Du mit ihm auch alles weitere besprechen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

22.03.2018, 08:19

Ist es in Berlin denn anders als bei uns in NRW? Hier darf man sich z.B. für die reine Zustellung per PZU einen Gerichtsvollzieher seines Vertrauens aussuchen und muß nicht den für den Bezirk zuständigen nehmen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#5

22.03.2018, 08:40

Für Zustellungen darf man sich den Gerichtsvollzieher "aussuchen". Wir lassen Zustellungen - bis auf wenige Ausnahmen - auch nur über eine bestimmte Gerichtsvollzieherin erledigen.
Zuletzt geändert von mrsgoalkeeper am 22.03.2018, 08:42, insgesamt 1-mal geändert.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#6

22.03.2018, 08:41

Klar kann man sich den GVZ aussuchen. Aber wenn man eine Eilzustellung hat, wie bei einer einstweiligen Verfügung, macht es durchaus Sinn, es erst einmal über den zuständigen zu probieren.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#7

22.03.2018, 08:43

Lämmchen hat geschrieben:Klar kann man sich den GVZ aussuchen. Aber wenn man eine Eilzustellung hat, wie bei einer einstweiligen Verfügung, macht es durchaus Sinn, es erst einmal über den zuständigen zu probieren.
Klar, wenn ich nur mal eine habe. Aber bei der TO scheinen die Zustellungen in Berlin ja kein Einzelfall zu sein. Da würde ich mir dann auch einen suchen, der das immer für mich macht. Da hat man dann ja einen kurzen Draht ;)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#8

22.03.2018, 09:19

Soenny hat geschrieben:Ist es in Berlin denn anders als bei uns in NRW? Hier darf man sich z.B. für die reine Zustellung per PZU einen Gerichtsvollzieher seines Vertrauens aussuchen und muß nicht den für den Bezirk zuständigen nehmen.
Das kann man hier auch machen. Einfach beim GVZ seiner Wahl kurz durchrufen und dann alles absprechen. Die sagen einem dann schon, ob sie das machen oder nicht. Aber ich glaube, viele nutzen diese Möglichkeit nicht. In meiner alten Kanzlei (ist allerdings schon 3 - 4 Jährchen her) habe ich das auch so gemacht, weil es auch den Vorteil hat, dass man sich ggf. dieses "ich habe zugestellt und schicke zurück ans AG, die schicken dann an den nächsten GVZ etc. Hick-Hack" spart.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#9

22.03.2018, 22:08

Genau für Zustellungen kann ich ja jeden GVZ nehmen. Daher auch meine Frage.
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
Manuel
Forenfachkraft
Beiträge: 227
Registriert: 15.02.2018, 09:43
Beruf: ReFa

#10

23.03.2018, 10:09

Check PN.
Antworten