Abrechnung Hilfe :)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Weeny
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#1

19.03.2018, 16:29

Hallo Ihr Lieben,
da ich sehr selten Abrechnungen mache und jetzt eine Akte zur Abrechnung vorliegen habe, wollte ich gerne wissen ob mein Ansatz so stimmt.

Wir haben unsere Mandanten (2. Auftraggeber) vorgerichtlich in einer Forderungsangelgenheit vertreten. Gegner wurde aufgefordert 5.000 EUR an unsere Mandanten zu zahlen. Daraufhin kam eine Gegenforderung i.H.v. 9.280 EUR.
Daraufhin hat der Gegner Klage eingereicht mit einem SW von eben den 9.280 EUR. Vor Gericht haben wir dann nur noch 1 Auftraggeber vertreten. Im Termin wurde dann widerrufllicher Vergleich geschlossen, dass unser Mandant 7.000 EUR an den Gegner zahlt.
Meine Abrechnung wie folgt:

Geschäftsgebühr 2300 1,6 aus 5.000 EUR

Verfahrensgebühr 3100 1,3 aus 9.280 EUR
Anrechnung 0,65 aus 5.000
Terminsgebühr 3104 1,2 aus 9.280 EUR
Einiungsgebühr 1003 1,0 aus 9.280 EUR
+Auslagenpauschale 40,00 EUR
und Mehrwertsteuer

Eine Frage die sich mir hier stellt, erhöht sich der Streitwert vorgerichtlich auf 9.280 EUR oder bleibt der Wert bei 5.000 EUR?

Danke schonmal für Eure Hilfe
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

19.03.2018, 16:34

Betrafen die Forderung eures Mandanten (5k €) und die Gegenforderung (9,28k €) die selbe Angelegenheit?
Weeny
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#3

19.03.2018, 16:36

Ja dieselbe Angelegenheit
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#4

19.03.2018, 17:24

Trotzdem ist m.E. die GG nicht auf die VG anzurechnen. Das eine ist die Forderung des Mandanten, das andere die Gegenforderung. Hier wäre also höchstens zu überlegen, ob vorgerichtlich die Streitwerte zu addieren sind. Dann müsste natürlich auch eine Anrechnung auf die VG erfolgen. Wenn aber, wie bei Euch, vorgerichtlich die Gegenforderung gar nicht Gegenstand der Abrechnung war, dann ist auch keine Anrechnung vorzunehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

20.03.2018, 07:14

Guten Morgen, also mache ich eine außergerichtliche Berechnung und eine gerichtliche?

Einen schönen Tag Euch allen
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#6

20.03.2018, 08:57

Ja richtig, da verschiedene Streitgegenstände.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Weeny
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#7

20.03.2018, 09:04

Super Danke :)
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#8

20.03.2018, 13:22

Hab meinem Chef die Rechnung aufgeteilt auf vorgerichtich und gerichtlich vorgelegt. Und er meinte dann, ich solle es so machen wie hier meine erste Berechnung. Kein Wunder, dass ich immer denke dass ich was nicht richtig mache wenn ich es hier auch nicht richtig lerne :(
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#9

20.03.2018, 13:33

Naja....ist ja sein Geld. :P

Aber dennoch blöd, wenn Du versuchst, es richtig zu machen und der Chef dazwischenfunkt. :ka
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