Scheidung - Folgesachen - Verbund - Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Badeschlappe26
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#1

19.03.2018, 14:39

Ich habe hier eine Familiensache, da trifft von der Abrechnung her alles zusammen. Ich komm einfach nicht weiter.

Scheidung + VA mit im Verbund anhängigen Güterrecht, welches vorher außergerichtlich thematisiert war.

dann gab es noch 2 weitere Verfahren, die nicht zum Verbund gehörten (Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt)

und es gab noch diverse nicht anhängige Sachen.

Über sämtliche Folgesachen (also das im Scheidungsverfahren anhängige Güterrecht, die in anderen Verfahren anhängige Nutzungsentschädgiung und der Ehegattenunterhalt sowie die nicht anhängigen Sachen wurde nun ein Vergleich geschlossen.

Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:

1. Scheidung und Vergleich:

1,3 GG aus dem Güterrecht sowie aus den anderen nicht anhängigen Sachen

1,3 VG aus Scheidung, VA und Güterrecht
./. 0,65 GG aus Güterrecht

0,8 VG aus den diversen nicht anhängigen Sachen sowie den in den anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt
./. 0,65 GG aus den diversen nicht anhängigen Sachen

1,2 TG aus Scheidung, VA, Güterrecht, den in den anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt sowie aus den diversen nicht anhängigen Sachen (also aus allem)

1,5 EG aus den diversen nicht anhängigen Sachen

1,0 EG aus dem Güterrecht und den in anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt

+ Fahrtkosten / Abwesenheit für Gerichtstermin

dann würde ich in den anderweitig anhängigen Verfahren Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt jeweils separate Rechnungen machen und hier jeweils

2. Nutzungsentschädigung
1,3 VG
./. 0,8 VG - abgerechnet in 1.
Fahrtkosten / Abwesenheit für 2 weitere Gerichtstermine

und

3. Ehegattenunterhalt
1,3 VG
./. 0,8 VG - abgerechnet in 1.


Kann man das so machen? Oder muss ich die jeweilig in den separaten Verfahren angefallenen Terminsgebühren mit in die jeweilige gesonderte Rechnung reinzunehmen, also bei 2. und 3.?

Geht es überhaupt, dass die beiden Sachen nicht mit Verbund sind oder ist alles ein Verbund, wenn die Scheidungssache anhängig ist? Sie haben jeweils einzelne Aktenzeichen, stehen in der Streitwertbestimmung des Gerichts auch nicht mit unter "Verfahrenswert", sondern nur unter "Gegenstandswert des Vergleiches", sind also beim Mehrwert mit aufgeführt.

Ich krieg hier echt ne Klatsche mit den Akten. Es sind riesige Ordner und immense Streitwerte. :patsch

Ich hoffe, es ist verständlich aufgeschrieben und es sieht jemand durch und kann mir helfen.
Es grüßt

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Adora Belle
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#2

19.03.2018, 15:23

Hey, lange nichts von Dir gelesen.

Nein, die isolierten Sachen gehören nicht zum Verbund. Mir sieht das alles richtig aus, was Du da machst. Man könnte allenfalls die VG-Berechnung der anderweitig anhängigen Gegenstände weglassen, weil die sich ja aufhebt - hier 0,8 abrechnen, dort 0,8 anrechnen. Aber weil Du sowieso so viele (anhängige und nicht anhängige) Mehrwerte hast, kommt es darauf nun auch nicht an.

Wenn die TGen in den isolierten Verfahren (auch schon) angefallen sind, kann man sie dort abrechnen, dabei kommt mehr raus. Da hast Du aber Wahlrecht.
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Badeschlappe26
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#3

20.03.2018, 09:22

Oh, ich danke dir! :thx :thx :thx

Die TG werde ich mit drin lassen. Bei den Streitwerten kommt es auf 3,50 € nicht an ... :roll: Dann bleibt es übersichtlicher für die Mandantin.

Das mit der VG-Gebühr der anderweitig anhängigen Sachen überlege ich mir, ob ich das ändere - wäre vielleicht noch etwas übersichtlicher.

Vielen, lieben Dank!

Und ich war ne ganze Zeit nicht online, da ich auf meine letzten Probleme keine Antwort bekommen hatte. Da habe ich es aufgegeben, hier nachzufragen. Vielleicht habe ich immer zu bescheuerte Probleme, keine Ahnung.
Es grüßt

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#4

20.03.2018, 09:57

Hm, kann ich so nicht nachvollziehen, aber wir müssen ja auch nicht in alten Geschichten wühlen. Willkommen zurück. :wink1
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#5

09.05.2019, 11:03

Hallo zusammen,

wir haben für unseren Mandanten außergerichtlich mit der Gegenseite über den Zugewinn gesprochen und hierzu eine Geschäftsgebühr abgerechnet (GW: 144.000 €).

Sodann haben wir die Scheidung eingereicht (GW: 13.720 €) und die Verfahrensgebühr separat abgerechnet.

Hiernach hat dann die Gegenseite den Zugewinn, es heißt dann Güterrecht, gerichtlich anhängig gemacht, was zwischenzeitlich durch den Verkauf der Immobilie, als erledigt erklärt wurde.

Der Ehegattenunterhalt (gefordert werden 1.000 € monatlich, GW: 12.000 €) wurde außergerichtlich thematisiert und von der Gegenseite nunmehr auch gerichtshängig gemacht.

Meine Chefin möchte nun den Ehegattenunterhalt separat abrechnen :schock

Nach den Beiträgen hier ist das jedoch nicht richtig, allerdings bin ich mir unsicher.

Ich würde jetzt eigentlich den GW für die Geschäftsgebühr insgesamt aus Zugewinn (Güterrecht) und Ehegattenunterhalt addieren und bei der Verfahrensgebühr den GW aus Scheidung, Zugewinn und Unterhalt addieren und anrechnen. Stimmt das so? :nachdenk
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Anahid
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#6

09.05.2019, 11:47

Was verstehst Du unter Ehegattenunterhalt? Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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rena
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#7

09.05.2019, 11:58

Nachehelicher Unterhalt :)
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#8

09.05.2019, 13:01

Na dann sehe ich das wie Du. Das ist ein Verbundverfahren und dann sind die Gegenstandswerte zusammenzurechnen.
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#9

09.05.2019, 13:16

Du bist die BESTE :knutsch
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