ZV Vollzug Grundstückskaufvertrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sprengmann
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#1

19.03.2018, 14:08

Hallo,
ich habe hier eine verzwickte ZV-Sache, vielleicht gehört sie auch den Notarbereich, aber ich versuche es erstmal hier:
Mdt. hat Grundstückskaufvertrag geschlossen, Vormerkung ist im Grundbuch eingetragen. Gegner hat sich jedoch, warum auch immer, geweigert, den Kaufpreis entgegen zu nehmen.
Es wurde ein VU erwirkt, wonach Gegner verpflichtet ist, die Auflassung zu erklären und das Eigentum zu übertragen, Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises. Verzug des Gegners wurde festgestellt.

Wie erreiche ich jetzt den Vollzug des Kaufvertrages? Notar unter Vorlage des VU zum Vollzug des Kaufvertrages auffordern? Welche Zwangsmaßnahmen sind möglich?
Für Hilfe vielen Dank im Voraus.
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
Geiselmann
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#2

19.03.2018, 18:07

Das rechtskräftige Urteil ersetzt die Willenserklärung des Schuldners bei der Auflassung.
Zusammen mit der Willenserklärung des Mandanten ist die Auflassung perfekt.


S. Geiselmann
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Sprengmann
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#3

20.03.2018, 07:57

Guten Morgen,
danke für die Antwort.
Unser Mandant kann somit unter Vorlage des Urteils beim zuständigen Notar die Auflassung veranlassen?
Grüße
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#4

20.03.2018, 09:53

Hallo, ich hab noch eine Rückfrage,
auf dem VU fehlt noch der Rechtskraftvermerk. Dieser ist aber erforderlich, sonst wird nur die Vormerkung eingetragen?
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
Geiselmann
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#5

20.03.2018, 18:30

ja, § 895 ZPO.

S. Geiselmann
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