GG im KAA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

16.03.2018, 11:30

Guten Tag ans Forum,

ich bräuchte hier kurzes Feedback.

Urteil: Beklagte wird verurteilt, HF sowie vorgerichtliche Anwaltskosten zu bezahlen.
KGE: Kläger (wir ) 1/3, Beklagte 2/3

Ich habe nun in meinen KAA die Anrechnung der GG aufgenommen.

Gegenseite rechnet nicht an.

Müsste sie aber, oder?

Danke, Sveta
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Adora Belle
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#2

16.03.2018, 11:31

Nein, wieso denn?
Sveta

#3

16.03.2018, 11:34

Ich dachte, die Anrechnung muss in den KFA/KAA, wenn die GG bezahlt oder tituliert ist.
Sonnenblume1804
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#4

16.03.2018, 11:36

Du verwechselst hier glaub was. Der Beklagte kann sich bei Eurem KAA auf die Anrechnung berufen, wenn § 15a RVG erfüllt ist. Die Beklagtenseite muss in ihrem KAA nicht anrechnen.

LG:-)
pitz
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#5

16.03.2018, 11:36

Aber nach deinem Sachverhalt ist ja "eure" GG (also die der Kläger) tituliert und nicht die der Beklagten? :nachdenk
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