Abrechnung - Verwaltungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manifesto90
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#1

22.02.2018, 08:32

Guten Morgen!
Ich muss eine verwaltungsrechtliche Sache endabrechnen. Zum Sachverhalt: Außergerichtliche Vertretung, Widerspruchsverfahren gg Bescheid und gerichtliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht. Danach Einlegung Widerspruch gegen Eintragungsanordnung und sofortige Beschwere gegen Zurückweisung des Widerspruchs. Ich hoffe sehr, dass es stimmt. Ich bin mir ehrlich gesagt unsicher bei dem Teil mit den Anrechnungen..Wenn nicht, wäre ich sehr dankbar für eure Hinweise :-) Ich habe es nur im Entwurf vorbereitet, also kann noch alles ändern. :D

Ich habe wie folgt abgerechnet:
Außergerichtlich:
1,3 GSG nach 2300 VV RVG
POTK+UST.
Widerspruchsverfahren
1,3 GSG nach 2300 VV RVG
-0,65 Anrechnung GSG, anzurechnen aus der außergerichtlichen Tätigkeit
Gerichtliche Tätigkeit:
1,3 VFG nach 3100 VV RVG
-0,65 Anrechnung GSG, anzurechnen aus dem Widerspruchsverfahren
+POTK+UST
Einlegung Widerspruch und sofortige Beschwerde
0,3 VFG nach 3309 VV RVG (ZV)
0,5 VFG nach 3500 VV RVG (Beschwerde)
+POTK+UST
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Anahid
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#2

23.02.2018, 12:15

Meiner Meinung nach ist Deine Abrechnung korrekt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Manifesto90
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#3

26.02.2018, 10:56

Anahid hat geschrieben:Meiner Meinung nach ist Deine Abrechnung korrekt.
Vielen Dank!
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