2 VZV, Pfüb erlassen, DS 1 hat bezahlt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hummelgunde20
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#1

21.02.2018, 10:25

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche Hilfe :oops:

In einer Forderungssache haben wir 2 VZV gemacht (Kontopfändung) und am gleichen Tag (05.02.2018) den Pfüb. Das AG hat am 12.02.2018 mitgeteilt, dass der Pfüb am 08.02.2018 erlassen und an die GVZ-Verteilerstelle übersandt wurde.

Heute hatte ich von DS 1 nunmehr die DS-Erklärung in der Post: " Die Zahlung in Höhe von (Hauptforderung + Zinsen sowie 17,42 € - denke mal Zustellkosten..) ist erfolgt. Die Pfändung ist damit erledigt.

Zu zahlen sind aber noch zweimal die Geb. 3309 und die GK für den Pfüb und GVZ-Kosten für Zustellung VZV DS.

Wie ist denn nun die weitere Vorgehensweise?

Muss ich bei der anderen Bank, von der ich noch keine DS-Erklärung habe, das VZV zurücknehmen?

ich danke euch schon mal recht herzlich :thx
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AliceImWunderland
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#2

21.02.2018, 10:56

Die Kosten der Pfändung (VZV-Zustellkosten, RA-Gebühren und GVZ-Zustellkosten für Pfüb) sind von der Pfändung miterfasst. Wenn der DS zahlt, solltest du die Forderungsaufstellung über den Restbetrag (sprich die Zustellkosten) an alle DS schicken. Erst wenn einer der DS den Restbetrag beglichen hat, kannst du die Pfändung gegenüber allen DS für erledigt erklären.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
hummelgunde20
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#3

21.02.2018, 11:07

Danke Alice, reicht das per Fax oder muss das per Post raus?
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AliceImWunderland
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#4

21.02.2018, 11:23

Fax oder Email reicht.
Allerdings mache ich es bei Lohnpfändung immer per Post mit dickem Zusatz im Adressfeld "Personnalabteilung". Ist schon mal vorgekommen, dass die Post in einem Unternehmen in falscher Abteilung gelandet ist und dort geöffnet wurde oder am gemeinschaftlichen Faxtgerät angekommen ist. Danach wusste natürlich jeder, dass der Schuldner eine Lohnpfändung am laufen hatte. Soll dir zwar egal sein, aber für mich sind Schuldner auch Menschen, die man zunächst mit Respekt behandeln sollte und den man das Leben nicht unnötig schwer machen muss und keine Steine in den Weg legen sollte.
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hummelgunde20
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#5

21.02.2018, 11:29

Alles klar. Schicke das FoKo per Fax.

Das mit der Lohnpfändung, falls ich es mal machen muss, werde ich so händeln, da gebe ich dir vollkommen recht.

Lieben Dank nochmal, wünsch dir noch einen stressfreien Tag :-)
Stephie83
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#6

12.03.2018, 15:40

Hallo Ihr Lieben,

hätte bezüglich dieses Thema auch eine Frage:

Ich habe eine Kontopfändung bei zwei verschiedenen Banken gemacht und habe von einer Bank bereits eine DS-Erklärung erhalten. Der Schuldner hat sich dann prompt gemeldet und eine Sofortzahlung an uns geleistet.
Daraufhin haben wir bei der ersten Bank, von der wir auch die DS-Erklärung hatten, die Pfändung bis auf weiteres ausgesetzt. Von der zweiten Bank erhielten wir ein Schreiben, dass diese eine rangwahrende Aussetzung der Pfändund oder Ruhendstellung nicht akzeptieren.

Muss ich jetzt auch bei der zweiten Bank die Pfändung aussetzen bzw. aufheben oder kann ich diese Kontopfändung laufen lassen?

LG Stephie
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Anahid
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#7

12.03.2018, 17:30

Wenn der Schuldner gezahlt hat, warum wird dann lediglich ruhend gestellt? Was ist mit dem Schuldner vereinbart? Deine Angaben reichen nicht wirklich aus, um Dir einen Rat zu geben, wie Du Dich hier am besten verhalten sollst. :ka
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#8

13.03.2018, 13:40

Oh sorry ... :patsch

Mit dem Schuldner wurde eine Sofortzahlung vereinbart, dann weitere Raten bis Dezember und im Dezember dann der Restbetrag.

Wenn ich jetzt natürlich die Pfändung aufhebe und er sich nicht an seine Verpflichtungen hält, muss ich den PfÜB nochmal neu beantragen. So habe ich ihn nur bis auf Widerruf ausgesetzt, damit für den Fall der Nichtzahlung dieser wieder aktiviert werden kann.
Die andere Bank akzeptiert diese Art und Weise nicht. Die wollen dann eine Aufhebung der Pfändung.

LG Stephie
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#9

13.03.2018, 17:19

Danke für die Ergänzung. ;)

Die Banken sind nicht verpflichtet, eine Ruhendstellung zu akzeptieren. Dir wird also bei der einen Bank nichts anderes übrig bleiben, als die Pfändung zurückzunehmen. Ich würde mit dem Mandanten absprechen, ob er damit einverstanden ist, schließlich ist er derjenige, den das Kostenrisiko trifft. Wenn der Mandant mitteilt, dass unter diesen Umständen die Pfändung bestehen bleiben soll, kannst Du das nur so gegenüber dem Schuldner kommunizieren. Sieht natürlich immer etwas blöd aus, weil man sowas vorher hätte bedenken sollen. :?
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#10

14.03.2018, 14:21

:thx
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