Reverse Charge Verfahren

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

20.02.2018, 16:16

Hallo, wir haben einen Grundstückskaufvertrag über eine Grundbesitzung, die gewerblich vermietet ist, vorbereitet.
Verkäufer ist der Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG, Käufer eine Privatperson.
Der Käufer teilt nun mit, dass er das Reverse Charge Verfahren anwenden will nach § 13 b Abs. 2 UstG. Ich muss den Vertrag ja jetzt bezüglich der Umsatzsteuer anpassen, finde aber so recht keine passende Formulierung. Kann mir jemand helfen??
Wird die Umsatzsteuer jetzt zum Kaufpreis ausgewiesen?
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