VKH-Erstreckung auf Mehrvergleich

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Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
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#1

20.02.2018, 11:20

BGH

Beschluss vom 17.01.2018 – XII ZB 248/16

FamFG § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1
ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1

Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (Abgrenzung zu BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708 und BGHZ 91, 311 = NJW 1984, 2106).
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