Mandant verschollen

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CeNedra
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#11

20.02.2018, 12:15

Ciara hat geschrieben:Vor dem LG ist aber Anwaltszwang und da geht eine Niederlegung erst, wenn sich ein anderer Anwalt für den Mandanten bestellt hat.
Das ist aber so nicht ganz richtig.

Man darf durchaus niederlegen. Man ist dann nur so lange Empfangsbevollmächtigter, bis sich ein anderer Anwalt anzeigt. (Such mal nach "Pattex-Mandat" :D ) D.h. alles, was einem zugestellt wird, muss an den MDTen zeitnah weitergeleitet werden. Man muss den Mandanten sorgfältig auf alles hinweisen, insbesondere auf Fristen. Sonst muss man aber ausdrücklich nichts machen, also keine Fristverlängerungen, SChriftsätze oder ähnliches.


Das muss natürlich sorgfältig vorbereitet werden, also Niederlegung androhen, auf Konsequenzen (Anwaltszwang!) hinweisen, auf Fristen und Konsequenzen hinweisen.
Dann Kündigen, nochmal auf alles sorgfältig und ausführlich hinweisen und MDT belehren.
Gericht die Niederlegung des Mandats anzeigen (ohne den Grund zu nennen! - könnte dem MDTen schaden) und vorsorglich Fristverlängerung/Terminsverlegung beantragen.

Dann muss man nur noch so lange den Briefkasten spielen, bis sich ein anderer Anwalt gefunden hat. :roll:
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#12

20.02.2018, 12:37

Ich frage mich gerade, wie du den Mandanten so ausführlich auf alles hinweisen willst :kopfkratz Die Überschrift hast du gelesen?
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#13

20.02.2018, 12:44

Kommen den Briefe, welche per Post verschickt werden denn als unzustellbar zurück?

Wenn nicht, dann würde ich noch einmal alles ausführlich schildern und per Einwurfeinschreiben versenden. Mehr kann man als RA ja auch nicht tun.
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#14

20.02.2018, 14:30

Soenny hat geschrieben:Ich frage mich gerade, wie du den Mandanten so ausführlich auf alles hinweisen willst :kopfkratz Die Überschrift hast du gelesen?
Bisher hab ich nicht gelesen, dass alles zurück kommt. Nur, dass der Mandant nicht antwortet und nicht zu erreichen ist. Einfach Mandat niederlegen ohne umfassende Hinweise, da macht man der Haftung Tür und Tür auf. Also alle möglichen Kommunikationskanäle (Post & E-Mail) ausnutzen.

Wenn man dann nicht drauf hinweist kommt der Mandant hinterher an und sagt "ja, wenn Sie mir das geschrieben hätten, hätt ich mich gemeldet" und macht irgendwelche tollen Forderungen geltend. Ich kenn doch solche Mandanten...
Da kann man gar nicht vorsichtig genug sein. :roll:
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#15

20.02.2018, 14:36

Da schließe ich mich mal vollumfänglich an. ;) Die ganzen Belehrungen etc sind natürlich für die Akte, kein Mensch glaubt, dass sich der in Asien untergetauchte Mandant nochmal meldet. Aber wenn...
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#16

20.02.2018, 17:31

CeNedra hat geschrieben:
Soenny hat geschrieben:Ich frage mich gerade, wie du den Mandanten so ausführlich auf alles hinweisen willst :kopfkratz Die Überschrift hast du gelesen?
Bisher hab ich nicht gelesen, dass alles zurück kommt. Nur, dass der Mandant nicht antwortet und nicht zu erreichen ist. Einfach Mandat niederlegen ohne umfassende Hinweise, da macht man der Haftung Tür und Tür auf. Also alle möglichen Kommunikationskanäle (Post & E-Mail) ausnutzen.

Wenn man dann nicht drauf hinweist kommt der Mandant hinterher an und sagt "ja, wenn Sie mir das geschrieben hätten, hätt ich mich gemeldet" und macht irgendwelche tollen Forderungen geltend. Ich kenn doch solche Mandanten...
Da kann man gar nicht vorsichtig genug sein. :roll:
Meine Frage bezog sich auf den Nachweis des Zugangs oder reicht es aus, einfach zu schicken?
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#17

20.02.2018, 17:39

Ach so, das ist jetzt wieder eine andere spannende Frage.

Ganz technisch wärs ja mit Einwurfeinschreiben plus Zeugen, dass auch wirklich dieses Schreiben drin war nachweisbar, wobei unsere ReFas beim Postausgang doch hoffentlich immer wissen, was sie eingetütet haben. ;) Einschreiben Rückschein würde wahrscheinlich zurückkommen, daher ungeeignet. Dann ja auch noch die E-Mails, die vom Gericht auch gerne akzeptiert und von der Gegenseite erstaunlich selten angegriffen werden. Dazu noch der Zeugenbeweis der Mitarbeiter, dass telefonisch bzw. überhaupt keine andere Erreichbarkeit.

Damit sollte man nachweisen können, dass man alles machbare versucht hat.

Wenn es die Gegenseite wirklich drauf anlegt, hat man mit dem Zugang doch eh immer das Nachsehen, wenn man nicht gerade einen zuverlässigen Zeugen vorbeischickt, der das persönlich einwirft und bestätigt, dass er den Inhalt des Schreibens kontrolliert hat. :sad:
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#18

20.02.2018, 17:49

Wie sieht es mit ZU durch den Gerichtsvollzieher aus?
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#19

20.02.2018, 18:45

Diesen Aufwand halte ich für überzogen bei einem Mandanten, der sich entweder willentlich entzieht, oder tot ist. Es muss reichen, wenn ich ihm gegenüber die Kontaktwege nutze, die er mir zur Mandatsführung angeboten hat. Man darf nicht vergessen, dass der Mandant hier ja nicht von vornherein Gegner war/ist.
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#20

20.02.2018, 19:47

Vor allem kostet die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ja auch wieder Geld, was ja der RA verauslagen muss. Und ob es was bringt hier zu versuchen die Kosten beim Mandant wieder einzutreiben, also Titel gegen Mandant zu erwirken etc. halte ich für fraglich, sollte sich dieser in Asien niedergelassen haben.
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