Abrechnung Gerichtsvollzieherkosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Charline

#11

23.02.2018, 13:55

Die GVin hat geantwortet und habe einfach nur noch den Faden verloren.

Sie schrieb folgendes:

Ihr Auftrag beinhaltete a) die gütl. Erledigung, b) Pfändung und c) Vermögensauskunft. Das fruchtlose Vollstreckungsprotokoll hatte ich Ihnen bei Rückreichung der Vollstreckungsunterlagen beigefügt.

Daraus ergibt sich, dass der Schuldner trotz schriftlicher Anküdnigung nicht anwesend war und daraufhin der Auftrag zur Abgabe der VA eingeleitet wurde. (allerdings wurde die VA bereits abgegeben und wir haben lediglich eine Kopie erhalten).

Die erste KV 208 ist im Pfändungsverfahren entstanden, die zweite KV 208 ist durch die Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der VA entstanden. Ebenso verhält es sich mit den beiden Wegegeldern von jeweils 3,25 EUR.

Sie nehmen fälschlicherweise an, dass ein Wegegeld für die Zustellung der Eintragungsanordnung in Rechnung gestellt wurde.

Dies ist jedoch nicht der Fall. Ich habe weder Gebühren für die Zustellung der EAO noch Auslagen dafür in Ansatz gebracht.

MFG

Ich kann dem ganzen einfach nicht mehr folgen.
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