Hallo ihr LIeben,
habe mal eine Frage.
M klagt gegen Arbeitgeber wegen Lohn. AG zahlt nachdem Klage raus und wohl zugestellt ist.
Ich habe einen Schjriftsatz vorgefertigt, dass wir die Hauptsache für erledigt erklären. Chef sagt nein, soll zurück nehmen.
Ich weiß, ich steh mir wahrscheinlich auf dem Schlauch aber was ist mit den Kosten... Gibt es im Arbeitsrecht gar keine Kosten???? Also das jede seite selber zahlen muss weiß ich und meistens kommen wir nie über die Güteverhandlung raus weil da ja dauernd Vergleiche geschlossen werden. Aber ich bin etwas skeptisch wegen der Rücknahme.
Danke Tatjana
Erledigt erklären oder zurücknehmen
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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- Adora Belle
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Gerichtskosten entstehen im Arbeitsrecht in 1. Instanz nur, wenn ein Urteil ergeht oder schon eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (mal ganz grob gesagt).
Bei Zurücknahme entfällt die Gebühr, bei Erledigterklärung muss man noch auf Kostenentscheidung verzichten, sonst entstehen Gerichtskosten, Nr. 8210 Abs.2. Da ist die Rücknahme der einfachere Weg.
Bei Zurücknahme entfällt die Gebühr, bei Erledigterklärung muss man noch auf Kostenentscheidung verzichten, sonst entstehen Gerichtskosten, Nr. 8210 Abs.2. Da ist die Rücknahme der einfachere Weg.
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Danke!!
Tatjana
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