Mahnantrag richtig ausfüllen

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Pommes01
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#1

19.01.2018, 23:31

Hallo,

folgende Kurzversion des Falles: Mandant hat bei ebay-kleinanzeigen etwas verkauft, käufer hat nicht gezahlt.

Welche Auswahlmöglichkeiten für meinen Fall soll ich wählen? Schreiben, Rechnung, Mahnung, Vertrag oder andere?

Aus welchem Datum ergibt sich der Anspruch? Dem Datum, bei dem der Käufer beim Mandant zugesagt hat und quasi der Vertrag geschlossen wurde oder dem Datum, ab der sich der Käufer in Verzug befindet?
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paralegal6
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#2

20.01.2018, 21:29

Das sollte dein Chef wissen :(
Bei ebay Kl. wird es doch abgeholt, wie kann er/sie denn dann nicht zahlen?
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Pommes01
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#3

21.01.2018, 11:44

Wird durch den Hinweis "frag deinen Chef" dieses Forum nicht ad absurdum geführt?

Bei Kleinanzeigen sollte man abholen, wird aber in vielen Fällen nicht gemacht.
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paralegal6
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#4

21.01.2018, 13:13

Ich wollte jetzt nicht direkt sagen, dass es sich für mich nach Rechtsberatung anhört...
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Sonnenkind
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#5

21.01.2018, 13:31

paralegal6 hat geschrieben:Ich wollte jetzt nicht direkt sagen, dass es sich für mich nach Rechtsberatung anhört...
:zustimm
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
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Heute sollst du glücklich sein.
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#6

21.01.2018, 18:34

Verkäufe bei eBay Kleinanzeigen laufen doch fast alle Online, also nichts mit persönlich abholen usw.

Skeptisch bin ich auch, deshalb bitte ich um kurze MItteilung per PN der Kanzlei, in der der Themenstarter Azubi ist ;)

Derweil mal :closed
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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