Hallo,
kann man einen Parkschein der gekauft wurde als der RA bei Gericht geparkt hat gegenüber dem Mandaten abrechnen? Wenn ja, unter welcher VV Nummer 7006 VV RVG?
Parkschein bei Mandanten abrechnen
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- ...wegen der Kekse hier
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Ich glaube, ich würde das gemeinsam mit den Kosten für Fahrt abrechnen; Bezeichnung für die Position: "Kosten für Gerichtstermin, Nr. 7004-7006 VV RVG).
Hab gerade nochmal im RVG-Kommentar von Mayer/Kroiß nachgesehen:
Hab gerade nochmal im RVG-Kommentar von Mayer/Kroiß nachgesehen:
Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG Nr. 7006 VV Rn. 1-6, beck-online hat geschrieben: Als sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise sind anerkannt:
[...]
■Autobahngebühren, Kosten für die Fähre, Parkgebühren
[...]
- Soenny
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Ich verweise mal auf diese Beiträge und andere, die man findet wenn man "Umsatzsteuer Parkgebühren" eingibt
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Hast Du da einen Link vergessen, Sanny? Hihi, ich hab das mal gemacht, und alten Beef mit @gkutes nachgelesen.
Und die Frage hier war ausnahmsweise nicht die nach der Umsatzsteuer, sondern nach der Gebührenziffer. Ich würde 7006 nehmen, oder Vorb.7 Abs.1. Darunter kann man alles mögliche packen.
Und die Frage hier war ausnahmsweise nicht die nach der Umsatzsteuer, sondern nach der Gebührenziffer. Ich würde 7006 nehmen, oder Vorb.7 Abs.1. Darunter kann man alles mögliche packen.
- Soenny
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Jau vergessen
Den hier z.B.:
http://www.foreno.de/buchhaltung-buchfu ... n#p1038935
und es sind eben keine Gebühren, sondern Honorarauslagen, deshalb der Hinweis auf die USt.
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danke =)