Kosten Vollstreckung Auskunftsanspruch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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CeNedra
Forenfachkraft
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#1

19.01.2018, 12:03

MIt Zwangsvollstreckungskosten kenn ich mich so gar nicht aus. Ich benötige mal eine Übersicht, welche Kosten bei der Vollstreckung eines Auskunftsanspruchs auf den Mandanten zukommen.

1) Wenn ich jetzt einen Auskunftsanspruch nach § 888 ZPO durchsetzen soll, fällt dafür wohl eine Gebühr nach 3309 VV RVG an, oder?

Als Streitwert nehme ich den vom Gericht für die Klage auf Auskunft schon festgesetzten Streitwert?
(Wir haben Stufenklage auf zweimal Auskunft und eidesstattliche Versicherung erhoben, noch nicht auf Zahlung. Das Gericht hat für beide Auskunftsansprüche irgendeinen Bruchteil der Summe, über die Auskunft zu erteilen ist, festgelegt)

2) Bei Gerichtskosten habe ich Nr. 2111 VV GKG gefunden = 20€. Fallen hier noch weitere Kosten an?

3) Wir erhalten dann einen Zwangsmittelbeschluss, der dem Schuldner zugestellt wird. Dann müssen wir den Gerichtsvollzieher beauftragen, das Zwangsgeld beizutreiben.
- Fällt das noch unter 1) oder fällt dafür eine neue 3309 Gebühr an?
- Welche Gerichtsvollzieherkosten fallen an? Habe hier irgendwie nichts passendes gefunden. Ist das eine normale Pfändung, die nach Nr. 205 (26€ + ggf. Zuschlag + Auslagen) vergütet wird, oder kommen hier noch weitere Nrn. aus dem KV hinzu?

Vielen Dank für eure Antworten!
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