Verzugsschaden trotz Mahnverfahren?

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Dukatesse
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#1

19.01.2018, 09:41

Hallo miteinander,

wir haben hier folgende Situation und wissen nicht so recht weiter.

Unser Mandant hatte auf eigene Faust eine Forderung geltend gemacht. Der Gegner wurde von ihm wirksam und beweisbar in Verzug gesetzt, hat aber nicht gezahlt. Der Mandant beantragt - noch immer nicht anwaltlich vertreten - einen Mahnbescheid, der auch zugestellt wird. Gegner widerspricht. Daraufhin hat sich der Mandant an uns gewendet. Man kam überein, dass unser Anwalt den Gegner noch mal außergerichtlich anschreiben soll. Gesagt getan. Dieses Schreiben hatte Wirkung: Gegner bezahlt. Jetzt die große Frage: Muss der Gegner unsere Geschäftsgebühr als Verzugsschaden erstatten? Ganz streng genommen befand er sich im Verzug, keine Frage. Allerdings lief ja schon das Mahnverfahren, man war ja also schon "weiter".

Weiß da jemand Rat?
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Anahid
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#2

19.01.2018, 10:23

Ja, ich weiß Rat, nämlich, dass Euch eine GG nicht zusteht. Es ist ein gerichtliches Mahnverfahren anhängig. Durch den Widerspruch ist ja nicht das komplette Gerichtsverfahren beendet, sondern lediglich der Teil Mahnverfahren. Ihr könnt also keine 1,3 GG abrechnen, sondern lediglich eine 0,8 VG, da der nächste Schritt die Überleitung des Mahnverfahrens in das streitige Verfahren gewesen wäre und damit dürfte sich dann Deine Frage erledigt haben, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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