Schuldner ohne Klingel - und Briefkastenschild

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bölti
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#1

17.01.2018, 16:21

Hallo, hattet ihr das auch schon mal: Schuldner hat kein Klingelschild und auch kein Briefkastenschild im Block, da fehlen viele Schilder bzw. Namen nicht zu entziffern (auch persönlich nachgeschaut). GV kommt nicht weiter. EMA sagt, dass er dort gemeldet ist, hat auch mit ihm telefoniert (örtlicher Ermittler). Chefin sagt Durchsuchungsbeschluss zur Nachtzeit. Ich sage, bringt nichts, da der GV ja nicht weiß wo.
Was macht man nun? Es kann doch nicht sein, dass die Schuldner so leicht um die Vollstreckung rumkommen??? :kopfkratz
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#2

17.01.2018, 17:23

Ich hab aktuell leider auch gerade einen Schuldner, der sich so verhält. Briefkasten gibt es zwar, den hat er aber ständig zugeklebt. Gerichtsvollzieherin meinte, sie benötigt die genaue Lage der Wohnung (also z.B. 2. OG rechts) und dann macht sie eine persönliche Zustellung. Da unser Mandant die Vermieterin ist, wissen wir natürlich die genaue Lage der Wohnung.
Ist euch das zufällig auch bekannt? Dann könnte man evtl. so vorgehen.
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#3

18.01.2018, 08:22

Vielleicht die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen, wenn er dann nicht abgibt kannst du zumindest über drittauskünfte weiter kommen
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mücki
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#4

18.01.2018, 09:16

Bina87 hat geschrieben:Vielleicht die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen, wenn er dann nicht abgibt kannst du zumindest über drittauskünfte weiter kommen
Theoretisch müsste dies der GVZ von Amts wegen veranlassen aber das dürfte vorliegend nicht funktionieren, da ja eine Meldeanschrift bekannt ist (unbekannter Aufenthalt muss in jedem Fall nachgewiesen werden). Unabhängig davon wird das aber wohl nicht soviel bringen, weil der Schuldner mit Sicherheit, selbst im Falle der erfolgten öffentlichen Zustellung, nicht zu dem Termin erscheinen wird. Und dann? Hat man die Drittauskünfte und stellt fest, dass der Schuldner lediglich ein P-Konto hat :patsch

Ich würde mal schauen, ob man den Vermieter in Erfahrung bringen kann und den dann um Auskunft bzgl. der genauen Wohnungslage bitten.

Edit: Was mir grad noch einfällt ... Hast du euren Schuldner schonmal gegoogelt. Da tun sich manchmal interessante Möglichkeiten auf.
Zuletzt geändert von mücki am 18.01.2018, 13:20, insgesamt 3-mal geändert.
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#5

18.01.2018, 09:16

Bina87 hat geschrieben:Vielleicht die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen, wenn er dann nicht abgibt kannst du zumindest über drittauskünfte weiter kommen

Ich glaube das ist schwer durchsetzbar, gerade wenn die EMA nicht negativ ausfällt.. Das schmeißen die einen das direkt um die Ohren. Öffentliche Zustellung ist leider schwer durchzusetzen.. wie oben gesagt - vielleicht bekommt man den Vermieter sodass er die genaue Lage der Wohnung beschreiben kann.
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#6

18.01.2018, 09:22

Ich musste bei meiner Ummeldung die genaue Lage der Wohnung mit angeben (also: Straße 1, 3. OG, links), wäre die Information als nicht auch über das Register erfahrbar?
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#7

18.01.2018, 09:26

Nicht wirklich. Meist werden beim Meldeamt nur Straße und Hausnummer erfasst, ggf. noch Zusätze wie z.B. Hinterhaus oder so, hat man meist in größeren Städten, weil das dann alles unter einer Hausnummer läuft und es sonst kein Mensch zuordnen könnte. Bei "normaler" Bebauung wird sowas Normalerweise weder erfragt noch muss es angegeben werden.
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#8

18.01.2018, 10:01

Das erste was ich in diesem eher aussichtslosem Fall machen würde und was für den Mandanten nichts kostet: im Internet schauen, wer sonst noch im Haus wohnt und eine Telefonnummer bekannt ist und diese Leute abtelefonieren. Wenn die nicht wissen, wo der Schuldner wohnt wegen der Lage der Wohnung, dann wissen die vielleicht (sollte man zumindest meinen) wem das Haus gehört oder wer es verwaltet. Dann könnte man bei dem Vermieter oder bei der Hausverwaltung fragen, wie die Lage der Wohnung ist. Vielleicht hast du Glück und bekommst eine Auskunft.

Ansonsten fällt mir noch eine Strafanzeige wegen ZV-Vereitelung ein. Da weiß ich aber nicht, ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt. Ich habe mich bisher noch nie damit beschäftigen müssen. Ich weiß nicht, ob man da über den § 111 OWiG irgendetwas ableiten könnte. Aber das sind jetzt nur Spekulationen meinerseits. :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#9

18.01.2018, 13:00

ZVler hat geschrieben:
Bina87 hat geschrieben:Vielleicht die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft öffentlich zustellen lassen, wenn er dann nicht abgibt kannst du zumindest über drittauskünfte weiter kommen

Ich glaube das ist schwer durchsetzbar, gerade wenn die EMA nicht negativ ausfällt.. Das schmeißen die einen das direkt um die Ohren. Öffentliche Zustellung ist leider schwer durchzusetzen.. wie oben gesagt - vielleicht bekommt man den Vermieter sodass er die genaue Lage der Wohnung beschreiben kann.
Es geht aber. Ich habe es jetzt schon zweimal gemacht. Ich schicke da gleich ein extra Anschreiben und die Entscheidung mit, klappt (bisher). Aber das dauert EWIG.
Wenigstens kommt man am Ende aber an die Drittauskünfte. 8)

Ansonsten Vermieter ermitteln - geht ggf. über einen GBA. Da euch ein Vollstreckungstitel gegen einen dort polizeilich gemeldeten Mieter vorliegt, dürfte das berechtigte Interesse an der Auskunft, wer Eigentümer des Gebäudes ist, belegt sein. :pfeif
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#10

18.01.2018, 13:24

icerose hat geschrieben: ... cut

Ansonsten Vermieter ermitteln - geht ggf. über einen GBA. Da euch ein Vollstreckungstitel gegen einen dort polizeilich gemeldeten Mieter vorliegt, dürfte das berechtigte Interesse an der Auskunft, wer Eigentümer des Gebäudes ist, belegt sein. :pfeif
Das funktioniert aber nur, wenn das komplette Objekt nur einen Eigentümer hat. Sonst kann man u.U. ne ganze Menge Leute abtelefonieren :pfeif
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