Klage Mit Auslandsbezug: Abkürzung verboten?

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Soenny
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#1

16.01.2018, 12:31

Ich schon wieder :wink1

Gibt es echt eine Verdordnung die besagt, daß ich in Klagen mit Auslandsbezug (Beklagte ist eine Firma in der Türkei), keinerlei, aber auch nicht eine einzige Abkürzung, nicht mal € verwenden darf? :schock
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#2

16.01.2018, 12:33

Ich weiß nur, dass man keine Abkürzungen benutzen darf. Auf welcher Grundlage weiß ich leider nicht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Soenny
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#3

16.01.2018, 12:44

Dann scheint ja was dran zu sein, Danke schon mal :knutsch :wink1
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#4

16.01.2018, 12:46

Soenny hat geschrieben:Ich schon wieder :wink1

Gibt es echt eine Verdordnung die besagt, daß ich in Klagen mit Auslandsbezug (Beklagte ist eine Firma in der Türkei), keinerlei, aber auch nicht eine einzige Abkürzung, nicht mal € verwenden darf? :schock
Wir machen regelmäßig Klagen gegen Ausländische Parteien. Selbst die Übersetzer kürzen teilweise ab. Bis jetzt hat das Gericht das noch nie moniert.
Eine Vorschrift ist mir aber nicht bekannt... Noch nicht... Aber ich höre mich gern weiter um.
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mücki
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#5

16.01.2018, 12:51

Hallo,
gibt es tatsächlich und zwar die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen. Schau mal hier: http://www.ir-online.nrw.de/paragraph.jsp?id=14#inhalt

Edit: Allerdings darf man Abkürzungen verwenden, wenn bei erstmaliger Verwendung die "Langfassung" dabei steht. Stelle ich mir dann so vor:

5.000 Euro (künftig: €) oder (sehr lustig) gemäß Paragraph (künftig: §) 133 Insolvenzordnung (künftig: InsO) :patsch

VG
Zuletzt geändert von mücki am 16.01.2018, 12:58, insgesamt 3-mal geändert.
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#6

16.01.2018, 12:54

mücki hat geschrieben:Hallo,
gibt es tatsächlich und zwar die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen. Schau mal hier: http://www.ir-online.nrw.de/paragraph.jsp?id=14#inhalt

VG
Ahhh...
Heißt aber, dass ein Klageverfahren auch im Ausland durchgestritten wird...?

Dann hatte ich das falsch verstanden. Unsere Klagen bleiben in Deutschland, auch wenn der Gegner Ausländer ist... :pfeif
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Soenny
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#7

16.01.2018, 12:55

:thx was es nicht alles gibt *kopfschüttel*
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#8

16.01.2018, 12:56

SiBa hat geschrieben:
Ahhh...
Heißt aber, dass ein Klageverfahren auch im Ausland durchgestritten wird...?

Dann hatte ich das falsch verstanden. Unsere Klagen bleiben in Deutschland, auch wenn der Gegner Ausländer ist... :pfeif
Hmm, vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Das ist aber die einzige Verordnung die ich kenne, aus der man ein "Abkürzungsverbot" entnehmen kann.

VG
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#9

16.01.2018, 16:35

Die ZRHO ist ja augenscheinlich aktualisiert worden. Die neue Version habe ich jetzt nicht durchgeackert. Früher hatte man in den gerichtlichen Verfügungen bei Auslandsbeteiligung ausdrücklich aufzunehmen: "Schreiben auf dickem weißen Papier ohne Abkürzungen, Fehler, Korrekturen, Tipp-Ex etc." Die eigens dafür vorhandene Prüfungsstelle in der Verwaltung hat wirklich jeden fehlenden I-Punkt und jeden Fliegenschiss moniert... :roll:
~ Grüßle ~
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