Kostengünstigste Alternative Beendigung eines Rechtsstreits

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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suitan
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#1

16.01.2018, 11:47

Hallo Zusammen,

ich hätte mal wieder eine Frage an euch alle.

Wir haben von einer Mandantschaft eine Klage auf Zustimmung der Mieterhöhung vorgelegt bekommen, die Klageerwiderungsfrist läuft Ende des Monats ab. Die Mandantschaft war zuerst bei einem anderen Anwalt, der dem Gericht zunächst die Legitimation angezeigt und gleichzeitig Fristverlängerung zur KE beantragt hatte. Die Mandatsbeendigung ist zwischenzeitlich auch angezeigt worden. Wir wurden nunmehr mit dem Rechtsstreit beauftragt. Meine Chefin möchte die Angelegenheit aussgerichtich regeln und hat mich beauftgragt, die kostengünstigste Alternative für unsere Mandantschaft zu finden. Ich hätte vorgeschlagen, man nimmt Kontakt mit der Gegenseite auf und vergleicht sich und erklärt die Hauptsache für Erledigt. Meine Chefin mein Klagerücknahme und Vergleich. Bei Klagerücknahme fallen aber doch höhere Gebühren an als bei Erledigterklärung oder sehe ich das falsch?

Danke für euere Antworten, lg suitan
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Anahid
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#2

16.01.2018, 11:58

Klagerücknahme und Erledigterklärung (wenn diese mit einer Kostenübernahmeverpflichtung verbunden ist) löst die gleichen Gerichtskosten aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
suitan
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#3

16.01.2018, 12:30

Ich hab das vielleicht etwas falsch formuliert. Wir vertreten die Beklagte, die zunächst von einem anderen Anwalt vertreten wurde. Wir hatten angedacht, dass wir gar nicht in Erscheinung treten. Also habe ich vorgeschlagen, die Beklagte stimmt der Mieterhöhung zu, schickt das dem Gegner mit der Post und geht zur Geschäftsstelle und lässt die Hauptsache für erledigt erklären. Da noch kein Termin bestimmt wurde, würden für die Beklagten also die Kosten des klägerischen Anwalts anfallen wie folgt:

1,3 GG 2300 VV RVG
1,3 3100 VG 3100 VV RVG

zzgl 1 GK Gebühr

für unsere Kosten würde ich lediglich die Beratungsgebühr veranschlagen.

Meine Chefin meinte allerdings, der andere Anwalt sollte die Klage zurücknehmen, das wäre günstiger. Ich sehe das anders.
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#4

16.01.2018, 13:16

Ist beides gleich teuer. Allerdings muss der Mandant einer Erledigterklärung zustimmen und mitteilen, dass er die Kosten des Verfahrens übernimmt, da ansonsten eine Gerichtskostenreduzierung nicht stattfindet. Von den Anwaltsgebühren her macht das keinen Unterschied.

Nur zur Vollständigkeit: Bei Deiner Berechnung hast Du die Anrechnung der GG auf die VG vergessen.
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