Sozialagerichtliches Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Maya82
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#1

16.01.2018, 10:23

Hallo kann mir einer sagen wie ich ein sozialgerichtliches Verfahren abrechne? Gibt es da etwas zu beachten? Lieben Dank
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Adora Belle
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#2

16.01.2018, 10:44

Rahmengebühren aus Teil 3.
Maya82
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#3

16.01.2018, 10:46

Das heisst was? Ich muss sonst nie abrechnen deshalb bin ich ziemlich raus
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#4

16.01.2018, 10:52

Das heisst es entstehen Verfahrensgebühr 3102 und gegebenenfalls Terminsgebühr 3106 und gegebenenfalls Einigungs/Erledigungsgebühr 1005. Vorausgesetzt, es ist nach Betragsrahmen abzurechnen. Wie wäre es denn, wenn Du erstmal ein paar Informationen lieferst? Bisher kann man mit Deiner Frage nicht viel anfangen.
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#5

16.01.2018, 11:04

Es erging Bescheid über die Festsetzung der Winterbeschäftigungsumlage gegen den Mandanten, Widerspruch erhoben, Sozialgericht mit einbezogen, Rechtsstreit dann für erledigt erklärt, Beide Seiten haben Kostenaufhebung zugestimmt.
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#6

16.01.2018, 11:39

Das heisst der Mandant ist kein Sozialversicherter, sondern Arbeitgeber? Dann entstehen keine Rahmengebühren, sondern ganz normale Wertgebühren, §3 Abs.1 RVG. Also dieselben Gebührenziffern wie im Zivilverfahren.
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