Hallo,
wir haben eine Klage gestellt und nun erhalten wir über das Gericht ein Schreiben der Beklagtenvertreter, dass der Anspruch anerkannt wird. Das Gericht bittet um eine Stellungnahme binnen zwei Wochen. Muss ich jetzt ein Anerkenntnisurteil beantragen?
Muss ein Anerkenntnisurteil beantragt werden?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau, falls ihr das im Klageschriftsatz noch nicht gemacht habt (offenbar nicht). Ich würde mir angewöhnen, die Anträge auf VU und AU immer mit Klageeinreichung zu stellen.
Grüße - sansibar
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