Hallo Ihr Lieben,
folgendes würde ich gerne wissen: Unser Mandant hat das Insovenzverfahren eingeleitet.Das Insolvenzverf. wurde auch schon (okt. 2017) eröffnet. Wir haben eine Akte, die noch nicht abgerechnet wurde. Forderung können bis zum bis zum 19.01.18 angemeldet werden. Kann ich jetzt noch Rechnung auf ihn ausstellen und diese dann anmelden?
Danke euch
RA Kostenrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja kannst Du, wenn die Gebühren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Selbstverständlich bekommt der Mandant eine Rechnung. Für den Ausgleich der Gebühren haftet immer der Mandant.
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