RA Kostenrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Lori79
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#1

15.01.2018, 16:44

Hallo Ihr Lieben,
folgendes würde ich gerne wissen: Unser Mandant hat das Insovenzverfahren eingeleitet.Das Insolvenzverf. wurde auch schon (okt. 2017) eröffnet. Wir haben eine Akte, die noch nicht abgerechnet wurde. Forderung können bis zum bis zum 19.01.18 angemeldet werden. Kann ich jetzt noch Rechnung auf ihn ausstellen und diese dann anmelden?
Danke euch
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Anahid
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#2

15.01.2018, 17:33

Ja kannst Du, wenn die Gebühren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lori79
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#3

17.01.2018, 09:35

Ok. Danke. Muss aber wahrscheinlich die Rechnung auch an den Mandanten schicken oder? Nur die Forderung anmelden reicht wahrscheinlich nicht aus ?
DAnke
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#4

17.01.2018, 10:28

Selbstverständlich bekommt der Mandant eine Rechnung. Für den Ausgleich der Gebühren haftet immer der Mandant.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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