Verfahren vor dem Integrationsamt GG anrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

15.01.2018, 12:49

Unser Mandant mit GdB hat Schreiben vom Integrationsamt erhalten wegen Antrag Kündigung. Auf dieses Schreiben haben wir Stellung genommen. Dann erfolgte der Bescheid: Kündigung wird stattgegeben.
Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt.
Jetzt wollte Mdt. nicht weiter gegen die Kündigung vorgehen und wir sollten Widerspruch zurücknehmen.

Meine Abrechnung ggü. RSV

Verfahren wegen Kündigungsantrag
1,3 GG Nr. 2300 (Summa Summarum 492,54 €)

Widerspruchsverfahren
1,3 GG Nr. 2300 (Summa Summaraum 492,54 €)

Im Internet habe ich gefunden dass das 2 verschiedene Angelegenheiten sind und nicht anzurechnen ist.

RSV schreibt jetzt zurück es ist die hälftige GG anzurechnen. Was stimmt denn jetzt? :kopfkratz
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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mücki
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#2

15.01.2018, 13:50

Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Muschel
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#3

15.01.2018, 13:59

Also wird doch angerechnet. Vielen Dank.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Adora Belle
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#4

15.01.2018, 14:02

Der verlinkte Thread eignet sich nicht, weil dort noch das alte Kostenrecht galt. Die Widerspruchs-Gebühr entstand von vornherein nur verkürzt, es gab keine Anrechnung. Jetzt nach der Kostenrechtsreform ist die GG 1 auf die GG 2 zur Hälfte anzurechnen.
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