Neuzustellung Mahnbescheid im Ausland

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
BlackWoman

#11

11.01.2018, 14:13

Hat hier jemand vielleicht schon mal eine Adressermittlung innerhalb der EU gemacht und weiß, wie ich hier vorgehen könnte?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3278
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#12

11.01.2018, 14:19

"Innerhalb der EU" ist weit gefasst. In einigen Ländern der EU (z. B. Großbritannien - noch sind sie ja drin) gibt es nicht mal eine Meldepflicht.
BlackWoman

#13

11.01.2018, 14:43

Ja das stimmt natürlich. Aber ich meinte, ob jemand von euch vielleicht schon mal eine Anschriftenermittlung durchgeführt hat?
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1441
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#14

12.01.2018, 09:42

Guten Morgen,

ich habe mal in meinen Unterlagen zur Auslandsvollstreckung gewühlt und sogar was gefunden:

http://www.bruessel.diplo.de/contentblo ... elgien.pdf

Als gewerbliche Anbieter (mit guten Bewertungen) kenne ich nur supercheck und regis24.

VG
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
BlackWoman

#15

12.01.2018, 13:26

Ich soll jetzt doch zuerst eine unverbindliche Anfrage an Euregex machen hins. Vorgehen und Kosten.
Meine Frage ist nun, wie schreibe ich denn da überhaupt? Mein Vorschlag:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche blieb eine in Deutschland beauftragte Einwohnermeldeanfrage hinsichtlich der zuletzt bekannten Anschrift des Schuldners erfolglos. Vom zuständigen Einwohnermeldeamt haben wir lediglich die Information erhalten, dass sich die betreffende Person nach Belgien abgemeldet hat und eine genaue Anschrift nicht bekannt sei.
Wir bitten daher um Mitteilung, welche Angaben für eine Ermittlung der Wohnanschrift in Belgien benötigt werden und welche Kosten hierfür entstehen.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus."

Reicht das denn so?
BlackWoman

#16

16.01.2018, 09:38

Kann mir hier vielleicht jemand helfen? :pfeif :kopfkratz
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1441
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#17

16.01.2018, 12:35

Mahlzeit,
kannst du das nicht telefonisch machen? Falls nicht, würde ich im ersten Satz nur schreiben, dass zur Durchsetzung titulierter Ansprüche eine Anschrift des (vermutlich) in Belgien lebenden Schuldners benötigst.
VG
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Antworten