Streitwert Familienrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jennox
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#1

15.12.2017, 11:54

Hallo Ihr Lieben,

eine kurze Anfrage zum Streitwert in Familiensachen. Ich hatte zum letzten Mal in meiner Ausbildung damit zu tun ....was wohlbemerkt über 10 Jahre her ist :-( .

Sachverhalt:
Unsere Mandanten haben sich getrennt und wir haben vorab alle Angelegenheit außergerichtlich geklärt mit einer Vereinbarung. Darin enthalten waren Kindes- und Trennungsunterhalt, Hausrat, wechselseitiger Verzicht auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs. Wir haben mehrfach Schreiben hin und hergeschickt und uns dann geeinigt.

Frage zum Streitwert:
Ich würde jetzt für Hausrat, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt die jeweiligen Werte berechnen und zusammenrechnen. Ist das richtig so? Und wie verhält es sich jetzt mit dem Verzicht auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs? Sollte ich hierfür auch noch einen Wert in Ansatz bringen?

Sorry vorab schon, wenn das dumme Fragen sind, aber wie gesagt.....ich habe fast nie was mit Familienrecht am Hut :-(

Danke schon mal für eure Hilfe.

LG :-)
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