Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lillymaus
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#1

13.12.2017, 09:08

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte mal Eure Hilfe.

Es geht um den Eintrag einer Forderung (Sicherungshypothek)
Der Schuldner hat drei Häuser, es gibt also drei verschiedene Grundbücher beim gleichen Grundbuchamt. Ich mache so etwas zwar selten, bin aber der Meinung, dass unsere Forderung auf die beiden Grundbücher aufgeteilt werden müsste.
Chef meint nein. Forderung insgesamt in jedes Grundbuch jeweils als Mithaft eintragen lassen. Hierzu habe ich allerdings nichts gefunden, auch keinen Musterantrag.
Chef kann mir hier auch nicht weiterhelfen, er vertritt seinen Standpunkt, meint er wäre richtig, kann mir aber nichts genaues zum Antrag sagen.
Kann mir jemand von Euch weiterhelfen? Ich verzweifle gerade ein wenig.
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Anahid
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#2

13.12.2017, 09:17

§ 867 II ZPO
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

13.12.2017, 09:26

Ja wie ich schon sagte: Forderung muss verteilt werden. Oder lese ich das falsch???

Den Auszug hatte ich ihm sogar vorgelegt. Aber nein. Er soll komplett auf jedes Grundstück in Mithaft eingetragen werden. Ich krieg die Krise.
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AliceImWunderland
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#4

13.12.2017, 09:39

Komplett auf jedes Grundstück kannst du nicht eintragen lassen. Wenn eine Forderung im Wege der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch abgesichert wurde, dann kann man bezüglich dieser Forderung nicht noch eine weitere Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#5

13.12.2017, 09:43

Hier, ich habe gerade für dich gegoogelt. Der Artikel ist war schon alt, aber bis auf die DM-Beträge noch aktuell:

http://www.iww.de/ve/archiv/immobiliarv ... sen-f40592
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#6

13.12.2017, 09:48

Danke für Eure Antworten.

Dann muss ich es mal versuchen meinem Chef zu verklickern. Er ist leider nach wie vor der Meinung, dass es gehen würde. Kann mir aber dann nicht sagen, wie der Antrag aussehen müsste. Puh ist das manchmal schwer mit den Chefs.
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#7

13.12.2017, 10:06

Im Zweifel gilt: Der Chefs Wille ist dessen Königreich. Beantrag halt die Eintragung auf alle Grundstücke und dann kommt vom Gericht die Mitteilung, dass das nicht geht, wenn er Dir nicht glauben will. :roll:
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#8

13.12.2017, 10:10

So sehe ich das auch immer. Wer nicht hört, muss spüren. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#9

13.12.2017, 10:12

Ja. Habe ich auch schon mehrmals gemacht. Also so wie Chefs es unbedingt wollte. Habe mir dann allerdings die entsprechende Verfügung auf Seite gelegt und natürlich kam auch eine Monierung.

Werde es dann hier wohl auch so machen.

Eine Frage habe ich dann allerdings noch: Ich finde ja kein entsprechendes Muster.

Vor dem Hintergrund, dass ja alles übers selbe Grundbuch läuft:

Muss ich drei Anträge machen und dann jeweils in den entsprechenden Antrag schreiben in Mithaft mit Grundbuch .....

dann auch jeweils die gebühren?

Oder reicht ein Antrag mit allen drei grundstücken und dann irgend wo einbauen ... in Mithaft.....

hier dann nur einmal die Gebühren?
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#10

13.12.2017, 10:53

Hier ist ein Muster für die Eintragung auf mehreren Grundstücken. Natürlich wird da (weil es nunmal so sein muss - mich erschrickt wirklich, dass Dein Chef einen Gesetzestext nicht lesen kann) angegeben, welcher Betrag auf welches Grundstück einzutragen ist. Die Angabe würde ich dann einfach weglassen.
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