Kosten Berufung ohne Zurückweisungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Janne
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#1

12.12.2017, 17:35

Hallo ihr Lieben,

die Gegenseite hat gegen ein Urteil Berufung eingelegt und uns wurde mittlerweile auch die Berufungsbegründung zugestellt. Wir haben bisher noch keinen Zurückweisungsantrag gestellt, aber das Gericht regt per Beschluss an, dass die Beklagte die Berufung zurücknehmen soll, da es sonst einen zurückweisenden Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO erlassen würde.

Nun ist die Frage...ist hier eine Gebühr für uns entstanden, obwohl wir bisher keinen Antrag o.ä. gestellt haben?
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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.12.2017, 17:54

Vllt. hilft das weiter:
Der Anfall einer VG setzt nicht voraus, dass der Anwalt (der Beklagtenseite) einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht hat. Die VG entsteht vielmehr bereits mit Auftragserteilung. Wird ein Schriftsatz nicht eingereicht, hat dies nur zur Folge, dass die VG nach Nr. 3201 VV RVG in ermäßigter Höhe entsteht [Rn. 11].

OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.09.2008 – 6 W 146/08

AGS 2008, 621 = OLGR Brandenburg 2009, 271 = juris
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Janne
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#3

13.12.2017, 09:31

Danke 13!! :yeah

Ich werde meinem Chef den Beschluss vorlegen, hilft uns ganz sicher weiter :)
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