2 Parteien vertreten aber nur 1 KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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renoHL
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#1

22.11.2017, 09:06

Guten Morgen liebe Leute,

ich liebe WEG-Sachen :motz

Also mein aktueller Fall: Klage eine ME wegen Zahlungsforderung und Schadensersatz einerseits gegen die restl. WEG und gleichzeitig gegen Verwalter (wir haben gerichtl. beide vertreten).

Gericht beschließt: Die Kosten der Beklagten zu 1 (WEG) trägt diese selbst; die Kosten des Bekl. zu 2 (Verwalter) trägt der Kläger.

Frage: Eigentl. bekommen wir die ERhöhungsgebühr wg. 2 Mdt (da keine Beschlussanfechtung ist WEG nur 1 Mdt)
Jetzt soll ich KFA stellen, wie mach ich das mit der Erhöhungsgebühr, da die WEG ja die Kosten selbst tragen muss.

Danke Euch
LG renoHL
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Anahid
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#2

22.11.2017, 09:42

Da es zwei Mandanten sind, einfach die Kosten komplett abrechnen und 50 % zur Festsetzung anmelden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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