Urteil zurückgefordert - Fristen Berufung?

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SiBa
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#1

21.11.2017, 13:53

Hallo ihr Lieben,

wir haben Mitte November ein Urteil (vollständig vom LG Berlin) zugestellt bekommen. Wir Kläger! Ein Teil unserer Klage wurde abgewiesen und wir überlegen in Berufung zu gehen. Also notiere ich die Fristen und schick das EB zurück. Ein paar Tage später kommt ein Schreiben vom Gericht, man möge die Ausfertigung zurückschicken weil ein Fehler bei der Zustellung aufgetreten ist. Also wieder zurück.
Heute kam das neue Urteil auch wieder mit EB und Hinweisen für Rechtsmittel blabla...
So jetzt meine dumme Frage :oops: : Muss ich die Berufungsfristen neu notieren? oder bleiben die stehen? ich tendiere dazu, sie stehen zu lassen, da sich im Urteil ansich nichts verändert hat. Aber das Gericht schickt ein Schreiben mit, die alte Ausfertigung möge als gegenstandslos betrachtet werden. Und schwupps - ich bin verunsichert...
Ich habe auch keine Ahnung, was das Gericht mit Zustellungsfehler meint, das wurde nicht begründet und ich glaube, das ist auch nicht weiter wichtig...
Kennt ihr das?

Danke schon mal und eine schöne Restwoche allen gewünscht :thx
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Einen schönen Tag euch allen... :wink1
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icerose
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#2

21.11.2017, 14:20

Hallo, SiBa,
das ist keine dumme Frage. Ganz im Gegenteil.
Aber ja, du musst die Fristen neu berechnen und notieren. Für ein gegenstandsloses Urteil kann auch keine Frist laufen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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SiBa
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#3

21.11.2017, 14:22

Ok super danke. :wink1
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