KfA Klage Widerklage Verkehrsunfall

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Neffi
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#1

21.11.2017, 11:17

Das zuständige Gericht hat meinen KfA bemängelt und sagt es ist so richtig:

Gesamtvergütung
1,3 VG (4.500,00) für Klage + Widerklage
0,6 Erhöhung (500,00) für Widerklage
1,2 TG (4.500,00)
P+T, Reisekosten, UST = 820,00

Dann wurden die Gebühren der einzelnen Parteien berechnet, welche m.A.n. richtig berechnet wurden. (gerundet wiedergegeben)
Vergütung Vertretung Kläger allein: 780,00
Vergütung für jeden Widerbeklagten (2 Stück): € 210,00

nun sagt das Gericht, das jeder Streitgenosse gem. Berechnung schuldet:
(Gesamtvergütung * Vergütung Partei) / (Summe aller Vergütungen für einzelne Partei)

in Zahlen für den Kläger:
(820*780)/(780+210+210) = 533,00 €

nun zu meinen Fragen/Unsicherheiten:
1. ich habe mich im KfA an die da erklärte Berechnung gehalten: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 01267.html
Als GesamtSW bekomme ich dadurch knapp 200 € mehr raus.

2. die Berechnung für die Streitgenossen des Gerichts verstehe ich nicht. Ich habe mich-intern-an den Artikel des Herrn Schneider gehalten (Schneider: Abrechnung der anwaltlichen Vergütung bei Klage und Widerklage im Verkehrsunfallprozess; Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV 2009, 221), da nimmt man aus der in 1. ausgerechneten Gesamtvergütung die Kürzung gem. § 15 III RVG mit dem SW der Partei mal und teilt alles durch den GesamtSW, um den von den Streitgenossen geschuldeten Betrag rauszukriegen. Ist das für die Berechnung im KfA falsch und ich muss es so machen wie das Gericht?

3. Irgendwann hat mir mal jemand erklärt, dass vor Vornahme der Kürzung gem. § 15 RVG die Anrechnung berücksichtigt wird, entsprechend wird dann durch die Anrechnung weniger gekürzt. Ist das noch aktuell?

Ich hoffe, dass es außer mir noch jemand versteht, was ich will :angst :nachdenk
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#2

21.11.2017, 12:57

:bahnhof

1. Der Gesamtstreitwert setzt sich zusammen aus den Beträgen der Klage und der Widerklage. Du gibst nicht an, wie hoch die eingeklagten Beträgte sind. Wie sollen wir dann den Streitwert berechnen?

2. Welche Streitgenossen? Bisher reden wir von Klage und Widerklage = Kläger, Beklagte und Drittwiderbeklagte. Wem wurde denn der Streit verkündet und in welchen Zusammenhang (Klage oder Widerklage)?

3. Ja, das ist noch aktuell.
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#3

21.11.2017, 16:15

1. die GWs sind angegeben in der Gesamtberechnung - zumindest gerundet, wenn du sie genauer wissen willst:
GesamtSW 4.500
Widerklage 450
unsere Klage 4.050
Eigentlich will ich aber auch nicht, dass ihr mir das ausrechnet, dass hab ich schon gemacht. Ich wäre schon zufrieden, wenn jemand sagt, dass die Berechnung nach dem Link richtig(er) ;) ist als die vom Gericht mit Erhöhung :teufel und derjenige das auch immer so abrechnet.

oder soll ich die Tabelle über meine Berechnungen für Klage und Widerklage nach Schneider einstellen?

2. Wir vertreten Kläger + Ehefrau + Versicherung; lt. Gericht sind es die "Streitgenossen"; auf unserer Seite also:
Kläger - Streitgenosse 1
Widerbeklagter zu 2. - Streitgenosse 2
Widerbeklagter zu 3. - Streitgenosse 3

3. vielen Dank :) ein Lichtblick
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#4

22.11.2017, 09:39

Ich muss Dich da leider enttäuschen. Ich bearbeite regelmäßig Unfallsachen und hier wird immer mit der wie vom Gericht auch vorgegebenen Erhöhungsgebühr abgerechnet.
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#5

22.11.2017, 13:06

nur so Interessehalber:

Wie wird dann bei dir der Anteil an Klage/Widerklage beim Abrechnen zb. dann ggü. Haftpflicht RSV gemacht? genauso wie bei Gericht mit Erhöhung und dann Anteile ausrechnen?
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#6

22.11.2017, 13:11

Prozentual. Mit Erhöhung, ja und dann wird nach Prozenten aufgeteilt. In Deinem Fall wären die 450 € 10 % am Gesamtstreitwert und in dieser Höhe müssten dann die Gebühren aufgeteilt werden.
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