bevorrechtigte Pfändung wg. Unterhalt nachträglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jule69
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#1

05.11.2017, 14:02

Halli hallo ich habe hier so eine olle dicke Akte geerbt. Es geht um rückständigen Trennungsunterhalt aus den Jahren 2013 bis 2014 sowie laufenden Unterhalt ab 9/2014 bis zur Rechtskraft der Scheidung. So nun wurde irgendwie seit 2015 versucht ein PfÜb durchzubekommen (ich weiß nicht was da alles schief gelaufen ist), jedenfalls ist es jetzt zur Zustellung an den Arbeitgeber gekommen, mit dem Ergebnis, dass vor uns 53 weitere Gläubiger sind.

In dem PfÜb wurde nicht beantragt nach § 850 d priviligiert zu vollstrecken. meine Frage, kann ich das jetzt noch nachträglich beantragen? Oder neuen PfÜb machen und den anderen aufheben lassen?
Bina87
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#2

09.11.2017, 16:05

Mir würde da spontan der Klarstellungsantrag nach § 766 ZPO analog einfallen.
142
maddii
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#3

09.11.2017, 16:59

Hmm... ich würde auch zu § 766 ZPO tendieren, weil mit § 189 Heilung von Zustellungsmängeln hat dass Problem bzw. der Fehler ja eher weniger etwas zu tun...
:katze1 Wer meint Glück könne man nicht anfassen hat noch nie eine Katze gestreichelt :katze3 :katze2
Jule69
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#4

17.11.2017, 15:24

Vielen Dank für Eure Antworten, geht das auch, wenn das Antragsformular für den PfÜb wg. Geldforderungen und nicht wegen Unterhalt genommen wurde?
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