Abweisung mangels Masse - und nun?

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BlackWoman

#1

23.10.2017, 16:10

Hallo ihr Lieben,

ich bräuchte mal kurz eure Hilfe:
wir haben im April gegen einen Schuldner (eine GmbH) vollstreckt, dann kam die Mitteilung des GVZ, dass bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Aus der letzten VA von November ergibt sich leider auch überhaupt nichts, was man pfänden könnte und das InsO-Verfahren wurde mittlerweile mangels Masse eingestellt. Gibt es hier überhaupt noch eine Möglichkeit für unseren Mandanten, doch noch an die Forderung zu kommen?

Vielen Dank u. LG
Pitt
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#2

23.10.2017, 16:18

Hast Du schon im Handelsregister nachgesehen? Ist die GmbH bereits gelöscht?
BlackWoman

#3

23.10.2017, 16:39

Im HR steht, dass die Gesellschaft aufgelöst ist. Dann sieht es wohl schlecht aus... :roll:
Pitt
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#4

24.10.2017, 07:38

Bei der GmbH ist die ZV damit beendet. Man könnte allenfalls noch einen Blick in das Insolvenzgutachten werfen, um zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für eine Insolvenzverschleppung/Eingehungsbetrug o. ä. gibt und der/die Gesellschafter/Geschäftsführer evtl. persönlich in Anspruch genommen werden könnten. Das ist aber allenfalls ein letzter Strohhalm und falls man tatsächlich in einem neuen Verfahren gegen die Gesellschafter/Geschäftsführer vorgeht, kann es natürlich passieren, dass die selbst einen Verbraucherinsolvenzantrag mit Restschuldbefreiung stellen.
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