Gründung GbR mit Vereinbarung Schenkung und Nießbrauch

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MoodyMare
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#1

23.10.2017, 16:00

Ich müsste unsere neueste GbR-Gründung abrechnen und habe folgende Frage:
Eine GbR wurde bei uns gegründet, damit dann diese GbR eine Wohnung kaufen kann. Der Kaufvertrag wird woanders beurkundet. Das Beurkundungsverfahren wird ja nach KV 21100 (2,0 Gebühr) berechnet. Als Wert würden wir die Einlagen der Gesellschafter nehmen, welche konkret aus dem Kaufpreis der Wohnung nebst allen Kosten (Makler, Notar, GB, Steuern, etc.) bestehen. Soweit so gut.

Jetzt haben wir auch noch eine Schenkung und ein Nießbrauch in der Urkunde und ich bin mir nicht sicher, ob ich das berücksichtigen soll oder nicht.

Im Vertrag steht:
"Hiermit gründen wir die erwerbende GbR und regeln deren rechtliche Ausgestaltung einschließlich Vereinbarungen zur Schenkung und zum Nießbrauch vertraglich wie folgt:..."
... "Zweck der Gesellschaft ist es, das oben bezeichnete Wohnungseigentum zu erwerben, zu halten, zu vermieten ... und bei Auflösung auf unsere Tochter zu übertragen.
Dies ist wie folgt geplant: Zum Monatsersten nach dem 20. Geburtstag [der Tochter] soll die Gesellschaft aufgelöst und das Eigentum an oben bezeichneten Grundbesitz auf [die Tochter] übertragen werden. Für die Zeit [zwischen 20. Geburtstag und 30. Geburtstag] soll das Wohnungseigentum mit einem Nießbrauch für uns ..belastet werden."

Wenn das Schenkungsversprechen (es ist ausdrücklich keine Schenkung unter aufschiebenden Bedingungen) bereits unter "Zweck der Gesellschaft" aufgenommen worden ist, ist es dann gebührerechtlich derselbe Beurkundungsgegenstand oder doch ein verschiedener Gegenstand? Auch der Nießbrauch wurde ja nocht nicht erklärt, sondern er soll mit der späteren Übertragung zusammen erklärt werden.
Ich stehe hier gerade auf dem Schlauch und hoffen jemand kann mir hier weiterhelfen. :augenreib
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