Anrechnung BerH mit Erhöhung auf PKH mit Erhöhung

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Ilyana
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#1

23.10.2017, 09:53

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Problem bei einer Anrechnung und bekomme es einfach nicht zusammen. Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch. :-?

Also wir haben ein Paar außergerichtlich vertreten und dafür für beide BerH bekommen. Folgendes wurde bezahlt:

2503 Beratungsgebühr 85,00 €
1008 Erhöhungsgebühr (30 %) 25,50 €
7002 Postpauschale 20,00 €
Summe 130,50 € netto

Danach ging es in das gerichtliche Verfahren über und beide haben PKH bekommen. Jetzt muss ich natürlich anrechnen. Meine Frage ist daher, wie rechne ich das an? Rechne ich auf die Verfahrensgebühr auch hier die hälftige Geschäftsgebühr (in dem Fall 85,00 € + 25,50 = 110,50 € : 2 =)55,25 € an und dann die 1008 ganz normal als Erhöhung der Verfahrengebühr wieder drauf zzgl. PPT etc.? oder wird das dann anders abgerechnet?

Ich hoffe ihr versteht mein Wirrwar :-? und könnt mir helfen. Ich sage auf jeden Fall schon mal :thx
Maija
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#2

24.10.2017, 15:36

Ich hatte das vor einiger Zeit, allerdings ohne Erhöhung. Ich hab ne ganz normale PKH-Abrechnung gemacht und dann unten die Hälfte der Beratungshilfegebühr einfach abgezogen. Soweit ich mich erinnern kann, hat mir die Rpfl. dann auch noch die hälftige Postpauschale abgezogen. In deinem Fall würde ich auch die hälftige Erhöhung noch abziehen, so wie du geschrieben hast.
Unsere Hände sind unser Kapital :pc 266

:frauenpower
Ilyana
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#3

24.10.2017, 16:48

Super vielen Dank, dann versuche ich es einfach mal. Notfalls muss mir das Gericht dann halt sagen wie es richtig geht :)
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