Zustellung Anwalt zu Anwalt

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Tinaho
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#1

20.10.2017, 10:35

Hallo,

wir haben eine einstweilige Verfügung per Telefax an den RA des Antragsgegners von Anwalt zu Anwalt zustellen lassen.

Der RA hat das EB noch nicht zurückgesandt. Ich habe was gelesen das es da ein neues Gesetz gibt, bin mir aber unschlüssig wie ich jetzt vorzugehen habe.

Soll die e.v. noch an den RA per GV zugestellt werden oder kann ich den RA auffordern dass er das EB an uns zurücksandt?

Danke für Eure Hilfe
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AliceImWunderland
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#2

20.10.2017, 10:55

Es gibt für den gegnerischen RA keine Pflicht, das EB zurückzusenden. Zustellung durch den GVZ soll da Abhilfe schaffen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Pitt
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#3

20.10.2017, 11:07

Da streiten sich trotz im Mai 2017 erfolgter BORA-Anpassung bis heute die Experten. Hier mal ein interessanter Beitrag von Richter Benedikt Windau:
http://www.zpoblog.de/die-zustellung-vo ... derbelebt/
Wie sich aus den daran anschließenden Kommentaren ergibt, ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie viele es sich erhofft haben. Ich würde daher, gerade auch bei einstweiligen Verfügungen, weiterhin die Zustellung per GVZ bevorzugen, um möglichen Problemen bei der Auslegung der Zustellungsmitwirkung aus dem Weg zu gehen.
Tinaho
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#4

20.10.2017, 11:17

Vielen Dank Euch. Ich werde dann die Zustellung durch den GV noch vorbereiten.

Grüße
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