Rahmengebühren - wo richtig? Gesetz/RA-Micro

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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FeldKiel
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#1

19.10.2017, 10:29

Hallo zusammen,

ich soll gerade in einem relativ einfachen steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Kostenrechnung erstellen. Der Umfang war einfach: Wir wurden als Nachfolger für andere Anwälte beauftragt. Die Finanzbehörde hat dann schon selbst vorgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen und um Zustimmung des Beschuldigten sowie um Mitteilung des Nettoeinkommens gebeten.

Bei der Erstellung der Rechnung ist mir dann aufgefallen, dass im Gesetz für die Grundgebühr ein Rahmen von 40,00 € bis 360,00 € angegeben ist, dahinter steht sodann als Gebühr 160,00 €. Das hat mich stutzig gemacht, da ich dachte, dass dort immer die Mittelgebühr angegeben wird. RA-Micro hat mir dann aber 200,00 € als Gebühr nach Nr. 4100 VV RVG eingesetzt.

Weiß jemand, wieso im Gesetz ein anderer Betrag angegeben ist?
Ich wüsste das gerne, da mich so etwas irritiert und verunsichert... :kopfkratz

Viele Grüße
FeldKiel
Sonnenkind
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#2

19.10.2017, 10:34

Der Betrag von 160,00 Euro ist die Gebühr für den Pflichtverteidiger.
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#3

19.10.2017, 10:37

Ah, also sind im Gesetz grundsätzlich dann immer die Pflichtverteidigergebühren angegeben, wenn möglich?

Danke für die schnelle Hilfe! :wink1
Sonnenkind
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#4

19.10.2017, 10:39

Wenn du im RVG schaust, hast du ja dann im Strafrecht - also Teil 4 - rechts 2 Spalten. Die linke Spalte ist für den Wahlanwalt und die rechte Spalte für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt.
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#5

19.10.2017, 10:45

Nochmal Ah! Vielen Dank, dass du in meinem Oberstübchen Licht machst! Wir haben kaum solche Verfahren, daher hab ich damit nichts zu tun. Wieder was gelernt!

Nochmals :thx Dir!
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