Honorarklage + Erledigung + Rücknahme + SB + Abänderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Janne
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#1

20.09.2017, 11:05

Sachverhalt: *Beträge sind gerundet

Honorarklage: (SW: 700,-)
TZ Gegner (600,-)
Zurücknahme der darüber hinausgehenden Klage i.H.v. 100,- (durch uns)
Erledigungserklärung der Hauptsache + Antrag den GG die Kosten aufzuerlegen (durch uns)
sof. Anerkenntnis über die gezahlten Beträge i.H.v. insgesamt 600,- (durch Gegner)

Kostenentscheidung: Beschluss - wir (Kläger) haben die Kosten zu tragen (SW: 700,-)

Sofortige Beschwerde (von uns)
Beschluss - Beschwerde wird nicht abgeholfen
Anmerkung von uns auf Beschluss
neuer Beschluss - Beschluss I. (Beschwerdeverfahren) wird abgeändert + Kostenquotelung (SW Beschwerdeverfahren: 400,-)

Nun soll ich einen Kostenausgleichsantrag stellen und bin leicht überfordert :kopfkratz

Ich würde es wie folgt machen:

3 Gerichtsgebühren nach einem Streitwert von EUR 700,-
1,3 VG nach 3100 VV RVG - SW 700,-
0,5 VG nach 3500 VV RVG - SW 400,-
Auslagenpauschale

Was meint ihr? Eine Reduzierung der GK betreffend die Honorarklage kommt m.E. nicht in Betracht; die GK betreffend die sofortige Beschwerde wurde bereits gequotelt an die Parteien gesandt, sodass diese auch nicht mehr in der Berechnung auftauchen muss.

Kann ich evtl. 2x die Auslagenpauschale in Ansatz bringen oder sonst noch etwas geltend machen?
DKB
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#2

20.09.2017, 13:13

Hinsichtlich der Gerichtskosten I. Instanz verbleibt es bei 3.0-Gebühren, da die Kostenentscheidung streitig war.
Janne
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#3

20.09.2017, 14:45

Janne hat geschrieben:Eine Reduzierung der GK betreffend die Honorarklage kommt m.E. nicht in Betracht;
DKB hat geschrieben:Hinsichtlich der Gerichtskosten I. Instanz verbleibt es bei 3.0-Gebühren, da die Kostenentscheidung streitig war.
Ja genau das hatte ich auch schon vermutet.

Aber wie sieht es denn mit den von mir aufgelisteten Gebühren aus...kommt da noch was zu? Kann ich die Auslagenpauschale 2x ansetzen (1x Honorarklage, 1x sofortige Beschwerde)?
Janne
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#4

21.09.2017, 11:18

Kann vllt. doch nochmal jemand drüberschauen? :)
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Liesel
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#5

21.09.2017, 13:01

Kostenentscheidung Beschwerde?
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Janne
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#6

22.09.2017, 09:11

Janne hat geschrieben:neuer Beschluss - Beschluss I. (Beschwerdeverfahren) wird abgeändert + Kostenquotelung (SW Beschwerdeverfahren: 400,-)

Im Beschwerdeverfahren wurde der erste Beschluss abgeändert mit zweitem Beschluss und in diesem wurde auch über die Kosten entschieden (Kostenquotelung).
Janne
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#7

22.09.2017, 13:59

Niemand?

Ich muss den Kostenausgleichsantrag noch vor dem Wochenende abgeben :angst
Janne
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#8

25.09.2017, 10:59

UP...ich hab ne Galgenfrist bis heute zum Feierabend...

Ich hätte echt nicht gedacht, dass das so ein harter Hund hier ist ^^ Kann mir bitte jemand sagen ob ich den Kostenausgleichsantrag so stellen kann, er absolut falsch ist oder ob ich irgendwas übersehen/vergesse habe? :)
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