Vergleichsmehrwert bei Generalquittung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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twink00
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#1

21.08.2017, 15:52

Gibt es einen Vergleichsmehrwert bei Generalquittung? Es wurde im Vergleich auf unbezifferte Schadenersatzansprüche verzichtet sozusagen.

Danke im Voraus!
Der Sarkasmus ist mein Schwert, die Ironie mein Schild und der Zynismus meine Rüstung. :teufel
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tweety79
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#2

06.05.2020, 10:59

Ich muss das Thema noch einmal hochholen... Habe gerade das gleiche Problem. Hat denn jemand eine Antwort darauf? Kann leider so nichts finden. Das Gericht sagt, es gibt keinen Vergleichsmehrwert, die Gegenseite sieht das jedoch anders. Und wir sollen jetzt Stellung dazu nehmen. :kopfkratz
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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Anahid
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#3

06.05.2020, 11:12

Meiner Meinung nach kein Vergleichsmehrwert. In einer Unfallsache werden ja auch oft Vergleiche abgeschlossen, in denen festgestellt wird, dass damit sämtliche Ansprüche, ob bekannt oder unbekannt auch für die Zukunft abgegolten sind. Der Streitwert berücksichtigt in der Regel ja bereits solche unbezifferten Schadensersatzansprüche, da diese bereits Gegenstand des Verfahrens sein sollten. Einen Mehrwert gibt es da nicht.
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tweety79
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#4

29.05.2020, 11:46

Anahid: vielen Dank für die Antwort. Das sehe ich auch so und hab es auch dem Gericht bereits so mitgeteilt. :D Hab die Antwort leider erst jetzt gesehen...
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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