Einklagen vorgerichtlicher Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Collcoll
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 17.10.2012, 11:23
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

21.08.2017, 10:16

Hallo, sicher ist das für die meisten eine Pillepalle-Frage, aber ich selber bin mir leider nicht ganz sicher. Ich habe auch schon das Portal durchgestöbert, aber bin leider noch nicht auf die klare Lösung gestoßen.

Mdt. hat Forderung an Gegenseite von 5.000,00 €. Gegenseite zahlt 3.000,00 €. Über 2.000,00 € soll nun Klage eingereicht werden. Natürlich klage ich die entstandenen Rechtsverfolgungskosten mit ein.
Nun zu meiner Frage: Berechne ich in der Klageschrift die Rechtsverfolgungskosten aus 2.000,00 € oder aus den vollen 5.000,00 €? Unser Mdt. hat ja die vorgerichtlichen Gebühren aus den vollen 5.000,00 € berechnet bekommen.

Ich selber glaube, dass die RA-Kosten in der Klageschrift aber nur aus 2.000,00 € berechnet werden können. Bin mir aber nicht sicher, weil ich es auf der anderen Seite unklar finde, weil ja der Mdt. zum Ende hin auf einen Teil der Kosten, die aufgrund des Verzuges entstanden sind, sitzen bleibt. :kopfkratz
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14397
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

21.08.2017, 10:18

Einklagen kannst Du, was entstanden ist. Der niedrigere Wert ist nur für die Anrechnung wichtig.
Collcoll
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 17.10.2012, 11:23
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

21.08.2017, 10:22

Super :dankeschoen
Antworten