Schuldnerverzug - Ratenzahlungsvereinb. nicht unterschrieben

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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icerose
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#11

21.08.2017, 15:04

Pitt hat geschrieben:Meine Hoffnung war, zumindest auch für einen Teil der vorgerichtlichen Kosten den Schuldner in Anspruch nehmen zu können.
Den Versuch würde ich auf jeden Fall unternehmen. Adora Belle hat das oben schon angedeutet - ist ja "nur" eine Nebenforderung. Also kostet der Antrag nichts extra. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Pitt
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#12

21.08.2017, 15:17

Ich werde wie von Adora Belle vorgeschlagen vorgehen. Danke noch mal an alle!
Coco Lores
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#13

21.08.2017, 15:24

Pitt hat geschrieben:Mit der Mandantin diskutiere ich schon länger, weil sie der Ansicht ist, dass alles was hier und evtl. bei Gericht an Kosten anfällt, von der Gegenseite getragen werden soll. Als wir ihr unsere Rechnung geschickt haben, fragte sie allen Ernstes, ob die für sie sei. :roll: Ich habe ihr erklärt, dass der Empfänger der Leistung auch der Rechnungsempfänger ist und dass der Schuldner mangels Unterschrift unter der Ratenzahlungsvereinbarung keine Kostenübernahmeerklärung hinsichtlich der Einigungsgebühr abgegeben hat. Unsere Gebühren hat sie bislang nicht bezahlt. Jetzt will sie, dass wir "alles in die Wege leiten", damit sie schnell an ihr Geld kommt. Ich habe ihr dann geschrieben, dass für einen gerichtlichen Mahnbescheid Gerichtskosten i. H. v. X € anfallen und dass das Gericht den MB nur erlässt und zustellt, wenn zuvor die Gerichtskosten eingezahlt werden. Jetzt hat sie wenigstens die Gerichtskosten für den MB bezahlt. Ich weiß jetzt schon, dass ich hinter den Gebühren herlaufen kann. Meine Hoffnung war, zumindest auch für einen Teil der vorgerichtlichen Kosten den Schuldner in Anspruch nehmen zu können.
Solche Mandanten sind einem doch am liebsten oder? :evil: Mit Aufträgen um sich schmeißen um bloß an sein eigenes Geld zu kommen und dann denken der Anwalt arbeitet umsonst! :roll:

Um dem Ganzen aus dem Weg zu gehen lassen wir unsere Mandanten im Zweifel immer nochmal selbst mit dem Schuldner in Kontakt treten um eine letzte Zahlungsfrist zu setzen und so den Verzug zu 100 % hervorzurufen! Dann gibt es keine Diskussion und alle Kosten werden als Schadensersatz geltend gemacht.

War denn vielleicht in dem Vertrag ein Datum vereinbart an dem das Darlehen zurückgezahlt sein muss bzw. ab wann die Ratenzahlung beginnt? Dann wäre der Schuldner doch automatisch in Verzug auch ohne Mahnung (§ 286 II Nr. 1 BGB)
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Pitt
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#14

21.08.2017, 15:41

Also den Darlehensvertrag, den die beiden Ex-Lebensfährten selbst aufgesetzt haben, lautet etwa wie folgt: "Frau X gewährt Herrn Y ein Darlehen i. H. v. € ..., das innerhalb von 6 Monaten zurückzuzahlen ist." Sonst steht da nix. Der Vertrag besteht also aus einem Satz und ist aus Oktober 2016, d. h. lt. Vertrag wäre das Darlehen im April zur Rückzahlung fällig gewesen. Im November kam die Mandantin dann mit einem anderen Freund hier ins Büro und wir sollten den Ex im November anschreiben, dass er das Darlehen bis März zurückzahlen soll und zwar ab jetzt schon in monatlichen Raten. Darauf hat der nicht reagiert. Weiter vorgehen sollten wir auch nicht, dann kam sie Mitte März wieder und meinte "Ratenzahlungsvereinbarung aufsetzen". Die wurde nicht zurückgeschickt und stattdessen 3 Raten an die Mandantin bezahlt, von denen wir immer nur auf Nachfrage erfuhren. Im Juli gab es dann keine Rate mehr und der Ex teilte mit, sie müsse jetzt mal ein paar Monate auf die nächste Rate warten und schwupps stand sie wieder vor der Tür. Mein Plan sieht jetzt so aus: außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Geschäftsgebühr, Auslagen, USt (Gegenstandswert: offener Darlehensrestbetrag) und dann Mahnbescheid, in dem ich die Gebühren für diese ZA aufnehmen würde.
Tja und wegen der restlichen Gebühren kann ich dann noch mal mit der Mandantin diskutieren. :prost
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Adora Belle
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#15

21.08.2017, 15:45

Da war aber doch der erste Fehler schon, das Mandat im November 2016 anzunehmen, wenn der Vertrag erst im Oktober 2016 geschlossen wurde. Zu dem Zeitpunkt war nix fällig und der Anwalt keinesfalls erforderlich.

Naja, vergossene Milch... ich drück die Daumen, dass Ihr wenigstens nicht auf Euren Kosten sitzenbleibt. Wer auch immer die letztlich zahlen mag.
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#16

21.08.2017, 15:50

Pitt hat geschrieben:Mein Plan sieht jetzt so aus: außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Geschäftsgebühr, Auslagen, USt (Gegenstandswert: offener Darlehensrestbetrag) und dann Mahnbescheid, in dem ich die Gebühren für diese ZA aufnehmen würde.
:daumen Viel Glück.
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#17

21.08.2017, 15:56

@Adora Belle: Ich habe meinen Chef heute gefragt, weshalb im November zur Zahlung im März aufgefordert worden ist, obwohl lt. Vertrag die Rückzahlungsfrist erst im April ablief. Er hat nix darauf gesagt und dann angefangen, mit den Fingern die 6-Monats-Frist von Oktober bis April abzuzählen.
Ob er sich dabei verzählt hat? Ich sag dazu nix. :pfeif Typische Montagsakte.
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