Vollstreckung Auskunftsanspruch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Toni96
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#1

18.08.2017, 21:25

Ich nochmal in der selben Sache: Auch hier stehe ich auf dem Schlauch.

Unsere Mandantin hat ebenfalls noch einen Versäumnisbeschluss gegen ihren eigenen Vater auf Auskunftserteilung. Dieser hat als Betreuer rd. 350.000 € der Mandantin veruntreut und wir wollen nun wissen, was er mit dem Geld gemacht hat. Dem Vater wurde unter Fristsetzung aufgegeben, Auskunft zu erteilen über die Verwendung bzw. den Verbleib des Geldes. Diese Auskunft hat er nicht abgegeben. Jetzt wollen wir diesen Auskunftsanspruch vollstrecken.

Habe ich das richtig auf dem Schirm, dass ich nun bei Gericht einen Zwangsgeldbeschluss und ggf. Haft beantragen muss? Wenn ja, wie gehe ich danach vor?

Oder was schlagt ihr zur besseren Vorgehensweise vor?

Die Mandantin ist vermögenslos. Kann ich für die entsprechenden Maßnahmen Prozesskostenhilfe beantragen? Denke doch oder?

Vielen Dank für eure Hilfe. Toni96
Zuletzt geändert von Toni96 am 20.08.2017, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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paralegal6
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#2

19.08.2017, 16:01

Wenn du den Zwangsgeldbeschluss hast vollstreckst du damit über den GVZ (unvertretbare Handlung). Denk dran als Bankverbindung die der Landeskasse anzugeben. Haftbefehl kannst zu im ZV Auftrag ja ankreuzen, dann wird der automatisch beantragt falls er nicht zahlt.
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 81388.html
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