Forderungsbegleichung vor anberaumtem Termin zur VA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
maxipayne
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 22.08.2012, 15:00
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

17.08.2017, 11:34

Liebe Alle,

wie müssen wir vorgehen, wenn unser Schuldner die gesamte Forderung einige Tage vor dem bereits anberaumten Termin zur Abgabe der VA beglichen hat? Muss der Schuldner trotzdem zum Termin erscheinen oder wie wird in dem Fall weiter verfahren? Wir hatten den Fall vorher noch nicht.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Benutzeravatar
Unicorn
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 03.03.2017, 15:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

17.08.2017, 11:45

Wenn der Schuldner sämtliche Forderungen bezahlt hat, ist die Abgabe der Vermögensauskunft nicht mehr notwendig. Ich würde den/die Gerichtsvollzieher/in anschreiben und mitteilen, dass der Termin aufgehoben werden soll.
Sarkasmus macht das Leben bunter, Schokolade macht es glücklicher und ein Einhorn bringt es zum Glitzern!
maxipayne
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 22.08.2012, 15:00
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

17.08.2017, 11:55

vielen Dank Unicorn. Der Termin ist am kommenden Dienstag. Wenn wir heute den GV anschreiben müsste das noch rechtzeitig sein oder?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

17.08.2017, 13:13

Es ist aber klar, dass für den GV Kosten entstehen, oder? Wird ein Auftrag zurückgenommen, dann besteht keine Erstattungspflicht dieser Kosten durch den Schuldner. Entsprechend würde ich dem GV mitteilen, dass der Schuldner am .......... xyz € gezahlt hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Unicorn
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 03.03.2017, 15:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

17.08.2017, 13:15

Falls es falsch rüberkam: Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der gesamte Auftrag zurückgenommen wird und das wollte ich damit auch nicht sagen.
Sarkasmus macht das Leben bunter, Schokolade macht es glücklicher und ein Einhorn bringt es zum Glitzern!
maxipayne
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 22.08.2012, 15:00
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

22.08.2017, 12:57

Die Forderung wurde zwar vor dem anberaumten Termin zur Abgabe der VA bezahlt, aber nach Ablauf der 2-Wochen-Zahlungsfrist durch den GV. Daher gehe ich davon aus, dass die Gebühr auf jeden Fall anfällt oder?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

22.08.2017, 13:04

Die Gebühr fällt mit Eingang des Auftags beim GV an. Also ja, die Gebühr ist auf jeden Fall angefallen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten