Liebe Alle,
wie müssen wir vorgehen, wenn unser Schuldner die gesamte Forderung einige Tage vor dem bereits anberaumten Termin zur Abgabe der VA beglichen hat? Muss der Schuldner trotzdem zum Termin erscheinen oder wie wird in dem Fall weiter verfahren? Wir hatten den Fall vorher noch nicht.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Forderungsbegleichung vor anberaumtem Termin zur VA
- Unicorn
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Wenn der Schuldner sämtliche Forderungen bezahlt hat, ist die Abgabe der Vermögensauskunft nicht mehr notwendig. Ich würde den/die Gerichtsvollzieher/in anschreiben und mitteilen, dass der Termin aufgehoben werden soll.
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- Anahid
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Es ist aber klar, dass für den GV Kosten entstehen, oder? Wird ein Auftrag zurückgenommen, dann besteht keine Erstattungspflicht dieser Kosten durch den Schuldner. Entsprechend würde ich dem GV mitteilen, dass der Schuldner am .......... xyz € gezahlt hat.
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- Unicorn
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Falls es falsch rüberkam: Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der gesamte Auftrag zurückgenommen wird und das wollte ich damit auch nicht sagen.
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Die Forderung wurde zwar vor dem anberaumten Termin zur Abgabe der VA bezahlt, aber nach Ablauf der 2-Wochen-Zahlungsfrist durch den GV. Daher gehe ich davon aus, dass die Gebühr auf jeden Fall anfällt oder?
- Anahid
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Die Gebühr fällt mit Eingang des Auftags beim GV an. Also ja, die Gebühr ist auf jeden Fall angefallen.
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