Nachtragsliquidator

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fury02
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#1

16.08.2017, 12:29

Eine Mandantin hat festgestellt, dass in ihrem Grundbuch noch eine brieflose Grundschuld für eine GmbH eingetragen ist, Eintragung datiert aus dem Jahre 1976. Eine Recherche hat ergeben, dass diese Firma im Jahre 1988 gelöscht worden ist.
Wir müssen ja nun einen Nachtragsliquidator durch das Handelsregister bestellen lassen, damit dieser die Löschung des Rechtes bewilligen kann. Die Mandantin hat auch noch Kopien von Schreiben ihres damaligen Anwaltes, wonach die Tilgung des Darlehens erfolgt ist.
Meine Frage:
Welche Vergütung kann der Nachtragsliquidator verlangen? Es handelt sich um ein Darlehen von 30.000,00 DM also EUR 15.338,76.
IngiSK
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#2

16.08.2017, 16:34

Ich hatte zwar noch nicht viele Nachtragsliquidationen, aber m.E. gibt er doch gegenüber dem Gericht folgende Erklärung ab: "Ich versichere in Bezug auf meine Tätigkeit als Nachtragsliquidator der Gesellschaft gegenüber der Staatskasse bisher keine Ansprüche geltend gemacht zu haben und auch zukünftig keine Ansprüche geltend zu machen." Also ich kann mich täuschen, aber das wäre doch link, wenn er dann gegenüber Eurer Mandantin für die zu leistende Unterschrift eine Vergütung geltend macht. Der Beschluss des Registergerichts bezieht sich ja auch nur auf diese eine Tätigkeit, nämlich Zeichnung der Löschungsbewilligung. Danach ist sein Amt ja schon wieder erloschen. Eingetragen wird ja auch nichts großartig (im Handelsregister). Ich weiß jetzt nicht, ob ich Dir 'ne Hilfe war, aber in unseren Fällen haben die Nachtragsliquidatoren keine Rechnung an unsere Mandanten gestellt. Vielleicht erkundigst Du Dich mal bei einem Eurer Rechtspfleger bzw. Richter die für diese Beschlussfassungen zuständig sind. :wink2
:katze3 like this...
fury02
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#3

05.09.2017, 08:45

Ich muss diese Sache noch einmal aufgreifen. Wir haben weiter recherchiert, die GmbH wurde ja seinerzeit liquidiert. Allerdings ist der gesamte Vorgang so alt, dass beim Gericht keine Daten mehr vorhanden sind.
Ich muss also jetzt einen Nachtragsliquidator bestellen lassen. Habe ich noch nicht gemacht. Wie funktioniert das? Einfacher Antrag durch uns an das Handelsregister, einen geeigneten Nachtragsliquidator zu bestellen oder wie bei einem Aufgebotsverfahren mit eidesstattlicher Versicherung pp. Hat vielleicht jemand einen Text, an dem ich mich orientieren kann?
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Sanni80
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#4

05.09.2017, 13:44

Unter kurzer Darstellung des Sachverhaltes, also dass da und da eine GS für die und die Fa. eingetragen ist, die aber ausweislich des HR am ... erloschen ist, eine Rechtsnachfolgerin nicht bekannt ist, beantragst du dann namens und kraft Vollmacht (beifügen) der Eigentümerin die Bestellung eines Nachtragsliquidators. Per einfachem Schreiben ;)

Kopie GBAuszug beifügen und auch gleich eine Person mit vollständigen Daten vorschlagen, die sich zur Amtsübernahme bereit erklärt bzw. von dieser Person eine formlose Amtsübernahmeerklärung unterschreiben lassen, auch mit Hinweis auf die Kostenübernahme durch die Eigentümerin

Theoretisch sollte es das gewesen sein.

Dann bekommst du den Bestellungsbeschluss, damit dann notarielle LB erstellen.
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
fury02
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#5

06.09.2017, 08:35

Super.DANKE
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