Zug-um-Zug-Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
LuisaJL
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#1

28.07.2017, 15:04

Hallo ihr Lieben :wink1,

ich habe schon etwas gegoogelt und alte Threads durchgelesen, so ganz schlau bin ich daraus jedoch noch nicht geworden.

Wir haben einen Titel erwirkt, wonach die Gegenseite einen Betrag X an unseren Mandanten Zug um Zug gegen Übergabe eines Motorrades zu zahlen hat.

Der Annahmeverzug wurde im Titel nicht festgestellt.

Wie läuft jetzt die Zug-um-Zug-Vollstreckung? Wenn ich richtig gelesen habe, müssen wir dem Schuldner jetzt die Rückgabe des Motorrades anbieten. Die Wohnorte unseres Mandanten und der Gegenseite liegen weit voneinander entfernt. Kann ich die Gegenseite dennoch auffordern, das Motorrad bei unserem Mandanten gegen Übergabe des Geldes zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuholen?

Und sollte er dies nicht tun, dann einen GVZ mit der Zwangsvollstreckung beauftragen?

Viele liebe Grüße
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Anahid
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#2

31.07.2017, 10:06

So geht es sicherlich nicht. Denn der Annahmeverzug muss jetzt durch den Gerichtsvollzieher festgestellt werden. Hast Du vielleicht einen Dir gut bekannten GV, den Du da fragen kannst? Ansonsten würde ich den GV für den Schuldner anrufen, wie Ihr das am Besten bewerkstelligen wollt. Denn bei Fahrzeugen handelt es sich um eine Holschuld, sprich, der Schuldner muss das Motorrad holen oder Eurem Mandanten die Kosten für die Anlieferung erstatten. Im Zweifel müsst Ihr bzgl. der Anlieferungskosten einen Vorschuss anfordern beim Schuldner und den einklagen. Aber vielleicht kann man das irgendwie umgehen.
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Frau Cindy
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#3

31.07.2017, 16:26

Ich hatte zuletzt auch eine Zug-um-Zug-Vollstreckung ohne Feststellung des Annahmeverzuges im Titel. Ich habe dem zuständigen Gerichtsvollzieher neben dem Pfändungsauftrag noch ein Anschreiben beigefügt, dass er vor Beginn der ZV dem Schuldner das Fahrzeug wörtlich anbieten möge. Dies hat auch ohne Probleme geklappt. Zu pfänden gab es zwar letztlich nichts, aber immerhin hat die Festellung des Annahmeverzuges geklappt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#4

01.08.2017, 10:34

Zuerst einmal Hallo und Grüsse in die Runde!

Bin neu hier und habe Fragen zur Zug um Zug Vollstreckung. Ich habe ein VU samt Annahmeverzug und einen KfB. Nun möchte ich die ZV einleiten. Wie fülle ich das ZV Formular dann richtig aus und wo trage ich den Hinweis der Zug um Zug Vollstreckung ein????
Wir arbeiten mit RA-Micro falls das beim Formular von Bedeutung ist. :-)

:thx
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Anahid
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#5

01.08.2017, 10:38

Wenn der Annahmeverzug festgestellt ist, brauchst Du keine Zug-um-Zug-Vollstreckung zu machen.
Zuletzt geändert von Anahid am 01.08.2017, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

01.08.2017, 10:44

Mein VU lautet:
1. Die Beklagte wird verurteilt,..... Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung.....
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug befindet.

Das heißt es genügt ein ganz normaler ZV-Auftrag?
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#7

01.08.2017, 11:08

Genau das heißt das. ;)
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#8

01.08.2017, 11:09

Dankeeeee für die schnelle Hilfe!
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#9

24.05.2018, 09:01

Hallo zusammen, ich bin auch etwas überfordert mit dem Formular :kopfkratz

Es geht um eine Geldforderung Zug um Zug gegen Rückgabe eines Schaltgetriebes.

Der Annahmeverzug muss durch den GVZ erfolgen, kann ich dies trotzdem gleich mit einer Kontopfändung oder so verbinden?

Es handelt sich um eine GbR, was würdet ihr hier empfehlen?
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#10

24.05.2018, 09:09

Bevor der Annahmeverzug nicht festgestellt ist, kannst Du keine Pfändung ausbringen.
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