Vorkaufsrecht für dritte Person nach dem Tod

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Silvi
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 20.11.2007, 14:15
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Wohnort: Hessen

#1

20.07.2017, 21:37

Hallo, habe folgendes Problem:
Es soll ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden für Herrn X. Dieser möchte, dass das Vorkaufsrecht nach seinem Tod der Tochter Y zusteht. Ist sowas möglich, kann das im Grundbuch eingetragen werden? Und kann man schreiben, Herr Müller räumt Herrn X und nach seinem Tode der Tochter Y ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall ein....und bewilligt und beantragt die Eintragung? Oder ist sowas gar nicht möglich. Habe keine Idee und habe auch nirgend ein Muster gefunden. Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
LG Silvi
Segelhoernchen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 31.01.2013, 12:26
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: Advoware

#2

21.07.2017, 10:21

Ich bin mir sich ganz sicher, aber ich hatte so einen ähnlichen Fall schon mal mit einer Vormerkung (Suksessivberechtigung schimpft sich das wohl), und ich meine, dass es nicht geht.

Kannst du nicht zwei Vorkaufsrecht eintragen lassen und dann das zweite aufschiebend bedingt auf den Tod des Vaters? Wäre jetzt meine erste Idee :kopfkratz
Silvi
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 20.11.2007, 14:15
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Wohnort: Hessen

#3

24.07.2017, 16:36

Ich hab mir schon gedacht, dass das nicht so geht. Das mit dem ausschiebend bedingt wäre vielleicht eine Möglichkeit. Hat sonst noch jemand eine Idee?
LG Silvi
Antworten