Prüfung PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Purzelbaum
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#1

20.07.2017, 15:38

Hallo liebes Forum,

wieso wird ein PfüB vom Rechtspfleger geprüft, aber ein ZV-Auftrag nicht?

Liebe Grüße
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paralegal6
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#2

20.07.2017, 15:53

das Gericht erlässt ja den PfÜb, muss also auch gucken ob er richtig ist, den ZV Auftrag bearbeitet der Gerichtsvollzieher
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